• LÊ ANH VIETNAMESE RESTAURANT

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.1.084.829-2
    Branche: Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu LÊ ANH VIETNAMESE RESTAURANT

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Gastronomiebetrieben

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    Restaurant, Take-away, Imbiss, Bistro.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: LÊ ANH VIETNAMESE RESTAURANT

    SHAB 220516/2022 - 16.05.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005474037, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    LÊ ANH VIETNAMESE RESTAURANT, in Zürich, CHE-284.830.907, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 162 vom 21.08.2020, Publ. 1004961961). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 933 Abs. 1 OR von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 220303/2022 - 03.03.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000002940, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 03.03.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 1 und 938 OR, LÊ ANH VIETNAMESE RESTAURANT Betroffene Organisation: LÊ ANH VIETNAMESE RESTAURANT CHE-284.830.907 Birmensdorferstrasse 279
  • Zürich Ausgangslage: Publikation im SHAB vom 04.08.2021 Verfügung:
    1. Das Einzelunternehmen LÊ ANH VIETNAMESE RESTAURANT wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: LÊ ANH VIETNAMESE RESTAURANT, in Zürich, CHE-284.830.907, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 162 vom 21.08.2020, Publ. 1004961961). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 933 Abs. 1 OR von Amtes wegen gelöscht.
    3. Die Eintragungsgebühren von CHF 30.00 sind einstweilen uneinbringlich.
    4. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 04.04.2022 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

    Militärstrasse 36 Postfach
  • Zürich

  • SHAB 210804/2021 - 04.08.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000006111, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 04.08.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 933 Abs. 1 und 938 OR, LÊ ANH VIETNAMESE RESTAURANT Betroffene Organisation: LÊ ANH VIETNAMESE RESTAURANT CHE-284.830.907 Birmensdorferstrasse 279

  • Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Bei der aufgeführten Rechtseinheit ist das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan seiner Pflicht zur Anmeldung nicht nachgekommen bzw. entspricht eine Eintragung den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Anmeldung vorzunehmen oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Wenn innert der angesetzten Frist weder die Anmeldung erfolgt, noch belegt wird, dass eine Eintragung nicht erforderlich ist, wird betreffend das Bestehen der Eintragungspflicht kostenpflichtig eine Verfügung erlassen. Weiter spricht das Handelsregisteramt gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen bis CHF 5'000.00 aus (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 03.09.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

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