• Kulturverein Guantanamera in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.6.000.927-6
    Branche: Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Kulturverein Guantanamera in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Der Verein hat das Ziel und den Zweck den kulturellen Austausch innerhalb den Latein-Amerikanischen Emigranten sowie der Schweizer Bevölkerung zu fördern. Es werden kulturelle Veranstaltungen mit Musik, Tanz, Essen, Filme usw. organisiert. Es wird angestrebt, an Events, Stadt- und Dorffesten als Standbetreiber aufzutreten, um so der Bevölkerung die (vor allem Kubanische Kultur) näher zu bringen. Es werden Tanz und Musikschulen organisiert. Mittel: Mitgliederbeiträge, Sponsoring, Einnahmen an Anlässen und Spenden.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Kulturverein Guantanamera
    Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Kulturverein Guantanamera in Liquidation

    SHAB 221103/2022 - 03.11.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005596385, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Kulturverein Guantanamera in Liquidation, in Winterthur, CHE-112.313.765, Verein (SHAB Nr. 219 vom 09.11.2012, S.0, Publ. 6925132). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR i.V.m. Art. 153 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    SHAB 210825/2021 - 25.08.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000002437, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 25.08.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 2 Satz 3 OR, Kulturverein Guantanamera in Liquidation Betroffene Organisation: Kulturverein Guantanamera in Liquidation CHE-112.313.765 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
  • Winterthur Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 14.07.2021, 15.07.2021 und 16.07.2021 Verfügung:
    1. Der Kulturverein Guantanamera in Liquidation wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Kulturverein Guantanamera in Liquidation, in Winterthur, CHE-112.313.765, Verein (SHAB Nr. 219 vom 09.11.2012, S.0, Publ. 6925132). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR i.V.m. Art. 153 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.
    3. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 24.09.2021 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

    Militärstrasse 36 Postfach
  • Zürich

  • SHAB 210715/2021 - 15.07.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000005990, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 15.07.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 14.07.2021, 16.07.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR (Rechnungsruf), Handelsregisteramt des Kantons Zürich

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Handelsregisteramt des Kantons Zürich CHE-294.713.657 Schöntalstrasse 5 8004 Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 16.08.2021 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen: Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten: - Alpha Real Estate and Financing GmbH (CHE-114.716.358), in Zürich - Financière Rodolphe Hottinger AG (CHE-115.669.483), in Zürich - Mentoring Coaching Placy GmbH in Liquidation (CHE-232.130.286), in Zürich - Savilo GmbH (CHE-426.770.426), in Zürich - KMU Treuhand Limmattal GmbH (CHE-104.173.858), in Schlieren - BUGAN GmbH (CHE-113.287.538), in Zürich - König & Partner, SPIRIT Multimedia in Liquidation (CHE-109.622.266), in Wetzikon (ZH)
    - Kulturverein Guantanamera in Liquidation (CHE-112.313.765), in Winterthur - IFORS GmbH in Liquidation (CHE-110.085.228), in Russikon
    - makrys GmbH in Liquidation (CHE-109.606.089), in Zürich

  • Title
    Bestätigen