• Jarinya Jacky

    BE
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-073.1.017.962-8
    Branche: Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Jarinya Jacky

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Gastronomiebetrieben

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    Führen des Restaurants 'Ciboulette & Lemongrass'.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Jarinya Jacky

    SHAB 210514/2021 - 14.05.2021
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005180597, Handelsregister-Amt Bern, (36)

    Jarinya Jacky, in Biel/Bienne, CHE-113.691.388, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 120 vom 25.06.2007, S.5, Publ. 3990694). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b aHRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    SHAB 210305/2021 - 05.03.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000002123, Handelsregister-Amt Bern

    "Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 05.03.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Bern, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen Verfügung nach Art. 153b Abs. 1 aHRegV, Jarinya Jacky Betroffene Organisation: Jarinya Jacky CHE-113.691.388 Zentralstrasse 26

  • Biel/Bienne Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 19.01.2021 Verfügung:
    1. Das Einzelunternehmen Jarinya Jacky, in Biel/Bienne, wird von Amtes wegen gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: ""Jarinya Jacky, in Biel/Bienne, CHE-113.691.388, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 120 vom 25.06.2007, S.5, Publ. 3990694). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b aHRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.""
    3. Es werden keine Gebühren erhoben. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 943 aOR entfällt. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Bern Poststrasse 25 3072 Ostermundigen Frist: 30 Tage Kontaktstelle: Obergericht des Kantons Bern

    Hochschulstrasse 17 Postfach 7475
  • Bern "

  • SHAB 210119/2021 - 19.01.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000004047, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Publikationsdatum: SHAB 19.01.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Bern, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen Aufforderung nach Art. 153a Abs. 3 aHRegV, Jarinya Jacky Betroffene Organisation: Jarinya Jacky CHE-113.691.388 Zentralstrasse 26

  • Biel/Bienne Die aufgeführte Rechtseinheit verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan bzw. der Inhaber/die Inhaberin wird hiermit gemäss Art. 153a aHRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist oder - falls es sich um ein Einzelunternehmen handelt und der Geschäftsbetrieb aufgehört hat - dessen Löschung zur Eintragung anzumelden. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b aHRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spricht das Handelsregisteramt gegebenenfalls gemäss Art. 943 aOR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzliche Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtskonform zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 18.02.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Bern, Poststrasse 25,
  • Ostermundigen

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