• IOM Association for the Olympics of Mind in liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.6.900.244-3
    Branche: Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu IOM Association for the Olympics of Mind in liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Bezweckt die Ausrichtung der Olympics of Mind, einer weltweiten Veran-staltung von in regelmässigen Abständen durchzuführenden Wettkämpfen im Bereich geistiger Fähigkeiten in Wissenschaft, Kunst und Kultur; kann immaterielle Güter jeglicher Art wie z.B. auch Kennzeichen, Embleme und Symbole zur Durchführung der Olympics of Mind halten und verwalten, eigene Immaterialgüter innehaben oder von Dritten Nutzungs- und andere Rechte an solchen erwerben und verwalten; bezweckt nicht, Gewinne zu erzielen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • IOM Association for the Olympics of Mind in Liq
    • IOM Association for the Olympics of Mind
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: IOM Association for the Olympics of Mind in liquidation

    SHAB 220926/2022 - 26.09.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005568610, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    IOM Association for the Olympics of Mind in liquidation, in Zürich, CHE-101.406.345, Verein (SHAB Nr. 17 vom 25.01.1994, S.477). Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    SHAB 220624/2022 - 24.06.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000003208, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 24.06.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 2 Satz 3 OR,, IOM Association for the Olympics of Mind in liquidation Betroffene Organisation: IOM Association for the Olympics of Mind in liquidation CHE-101.406.345 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
  • Zürich Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 1
    1. Mai 2022, 12. Mai 2022, 13. Mai 2022 Verfügung:
      1. Die IOM Association for the Olympics of Mind in liquidation wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
      2. Bei der IOM Association for the Olympics of Mind in liquidation wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung Folgendes in das Handelsregister eingetragen: «Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit gemäss Art. 934 OR i.V.m. Art. 153 HRegV ist gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 23.06.2022 abgeschlossen. Die Rechtseinheit kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht gelöscht werden.».
      3. Gehen die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen beim Handelsregisteramt nach dem Erlass dieser Verfügung und dem Eintrag in das Handelsregister gemäss Ziff. 2 ein, wird Folgendes eingetragen: «Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.».
      4. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 25.07.2022 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

      Militärstrasse 36 Postfach
    2. Zürich

  • SHAB 210420/2021 - 20.04.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000005355, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 20.04.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR, IOM Association for the Olympics of Mind in liquidation Betroffene Organisation: IOM Association for the Olympics of Mind in liquidation CHE-101.406.345 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo

  • Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Weist eine Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat sie keine verwertbaren Aktiven mehr, so fordert das Handelsregisteramt die Rechtseinheit auf, innert angesetzter Frist ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen. Bleibt diese Aufforderung ergebnislos, so fordert das Handelsregisteramt weitere Betroffene durch dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt auf, ein solches Interesse mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR). Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 20.05.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

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