• Internationale Förderkommission - Motorsport in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.6.001.452-4
    Branche: Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Internationale Förderkommission - Motorsport in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Der Verein bezweckt die Förderung und Verbreitung eines gesunden Lebenswandels für Kinder und junge Erwachsene sowie deren sportliche Ausbildung; die Verbreitung von Motorsport für Kinder und Jugendliche; der Einbezug von Kindern und Jugendlichen in die weltweite Autokultur; die Organisation von Sponsoren und die direkte und indirekte finanzielle Unterstützung der sportlichen Entwicklung talentierter junger Motorsportlerinnen und Motorsportler; die Schaffung eines vereinheitlichten europäischen Systems für Jugendwettkämpfe, welches allen talentierten Fahrern gleichen Zugang und gleiche Entwicklungsmöglichkeiten sichert; die Schaffung von Infrastruktur zur Sicherung der effektiven Förderung des Motorsports bei Kindern und Jugendlichen, insbesondere in der Europäischen Union. Zur Erreichung dieses Zwecks kann der Verein jegliche wirtschaftliche Tätigkeiten betreiben sowie weitere Vereine und Niederlassungen in anderen Ländern gründen..

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • International Association for Support and Development - Motorsport in liquidation
    • Internationale Förderkommission - Motorsport
    Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Internationale Förderkommission - Motorsport in Liquidation

    SHAB 211019/2021 - 19.10.2021
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005315210, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Internationale Förderkommission - Motorsport in Liquidation, in Zürich, CHE-116.270.681, Verein (SHAB Nr. 165 vom 28.08.2014, S.0, Publ. 1684443). Der Verein wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil dieser keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    SHAB 210624/2021 - 24.06.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000002335, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 24.06.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 2 Satz 3 OR, Internationale Förderkommission - Motorsport in Liquidation Betroffene Organisation: Internationale Förderkommission - Motorsport in Liquidation CHE-116.270.681 c/o: Regus WTC Zurich GmbH Leutschenbachstrasse 95
  • Zürich Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 17.05.2021, 18.05.2021 und 19.05.2021 Verfügung:
    1. Der Verein Internationale Förderkommission - Motorsport in Liquidation wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Internationale Förderkommission - Motorsport in Liquidation, in Zürich, CHE116.270.681, Verein (SHAB Nr. 165 vom 28.08.2014, S.0, Publ. 1684443). Der Verein wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil dieser keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.
    3. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 25.08.2021 Kontaktstelle:

    Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach,
  • Zürich

  • SHAB 210519/2021 - 19.05.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000005719, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 19.05.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 17.05.2021, 18.05.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR (Rechnungsruf), Internationale Förderkommission Motorsport in Liquidation

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Internationale Förderkommission - Motorsport in Liquidation CHE-116.270.681 c/o: Regus WTC Zurich GmbH Leutschenbachstrasse 95 8050 Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 18.06.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

  • Title
    Bestätigen