• Innenausbau Kaya Brückmann

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.1.087.968-8
    Branche: Verarbeitung von Holz

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Innenausbau Kaya Brückmann

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Verarbeitung von Holz

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    Ausführen von Innenausbau-, Schreiner-, Renovations-, Umbau- und Montagearbeiten.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Innenausbau Kaya Brückmann

    SHAB 221117/2022 - 17.11.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005606332, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Innenausbau Kaya Brückmann, in Höri, CHE-423.381.778, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 148 vom 03.08.2021, Publ. 1005263191). Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    SHAB 220905/2022 - 05.09.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000003339, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 05.09.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 1 OR, Innenausbau Kaya Brückmann Betroffene Organisation: Innenausbau Kaya Brückmann CHE-423.381.778 Hofstrasse 14
  • Höri Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 06.07.2022, 07.07.2022 und 08.07.2022 Verfügung:
    1. Das Einzelunternehmen Innenausbau Kaya Brückmann wird von Amtes wegen gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Innenausbau Kaya Brückmann, in Höri, CHE-423.381.778, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 148 vom 03.08.2021, Publ. 1005263191). Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
    3. Die Eintragungsgebühren von CHF 170.60 werden Jennifer Kaya Brückmann, deutsche Staatsangehörige, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, auferlegt.
    4. Der Betrag von CHF 170.60 ist einstweilen uneinbringlich.
    5. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 05.10.2022 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

    Militärstrasse 36 Postfach
  • Zürich

  • SHAB 220706/2022 - 06.07.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000007076, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 06.07.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 07.07.2022, 08.07.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR, Handelsregisteramt des Kantons Zürich

    1. Veröffentlichung Betroffene Organisation: Handelsregisteramt des Kantons Zürich CHE-294.713.657 Schöntalstrasse 5 8004 Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR). Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 08.08.2022 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen:

    Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten: - Actimex ES Ralf Weirauch (CHE-458.956.805), in Wallisellen - Luxury Goods, Philipp Gysi (CHE-115.991.513), in Stallikon
    - Innenausbau Kaya Brückmann (CHE-423.381.778), in Höri

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