• MIHA BAU AG

    ZH
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    Handelsregister-Nr.: CH-170.3.038.597-9
    Branche: Allgemeiner Hochbau

    Alter der Firma

    10 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    400'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu MIHA BAU AG

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    Bonitätsauskunft

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    Zahlungsverhalten

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    Betreibungsauskunft

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    Über MIHA BAU AG

    • MIHA BAU AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Glattbrugg. MIHA BAU AG gehört zur Branche «Allgemeiner Hochbau» und ist aktuell aktiv.
    • Das Management der Firma MIHA BAU AG besteht aus einer Person.
    • Die Firma änderte den Handelsregistereintrag zuletzt am 12.04.2024, unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Im Handelsregister ist die Firma MIHA BAU AG unter UID CHE-234.227.241 eingetragen.
    • An der gleichen Adresse wie MIHA BAU AG sind 19 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: ALPHAMEN MENTORING GÜR, AOH GmbH, Bona Fides Treuhand GmbH.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Allgemeiner Hochbau

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt die Erstellung von Bauten aller Art als Generalunternehmerin, die Erschliessung von Bauland, die Finanzierung von Bauten, den An- und Verkauf sowie die Vermietung und Verwaltung von Liegenschaften. Weiter bezweckt die Gesellschaft den Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • IHSAN AG in Liquidation
    • IHSAN AG
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: MIHA BAU AG

    SHAB 240412/2024 - 12.04.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000003702, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 12.04.2024 Öffentlich einsehbar bis: 12.07.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Gerichtlicher Entscheid gegen MIHA BAU AG Klagende Partei: Beklagte Partei: MIHA BAU AG CHE-234.227.241 Schaffhauserstrasse 131

  • Glattbrugg Angaben zum gerichtlichen Entscheid: EO240019-C
    1. Das Doppel der Eingabe des Handelsregisteramts des Kantons Zürich vom 19. März 2024 (act. 1) bleibt zuhanden der Gesellschaft bei den Akten.
    2. Der Gesellschaft wird eine Frist von 20 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Die gesetzlichen Fristenstillstände gemäss Art. 145 Abs. 1 ZPO gelten nicht.
    3. Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Gesellschaft - beim Handelsregisteramt des Kantons Zürich ein gültiges Domizil eintragen lässt, - eine Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz ernennt und diese Person(en) beim Handelsregisteramt des Kantons Zürich anmeldet.
    4. An die Gesellschaft ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Gesellschaft steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich unter Angabe der Prozessnummer (EO240019-C) zu erfolgen. 5. [Mitteilungen] Geschäftsnummer: EO240019-C Entscheiddatum: 05.04.2024 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Bülach, Einzelgericht Frist: 20 Tage Kontaktstelle: Bezirksgericht Bülach,

    Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Bemerkungen:
    Die Verfügung samt Beilagen kann beim Bezirksgericht bezogen werden.

  • SHAB 240321/2024 - 21.03.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV01-0000002304, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 21.03.2024 Öffentlich einsehbar bis: 21.03.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Zürich - Einzelgericht, Hirschengraben 15, 8001 Zürich Entscheid betreffend Organisationsmangel MIHA BAU AG Klagende Partei: Stiftung Auffangeinrichtung BVG, Vorsorge BVG, Elias-Canetti-Str. 2, 8050 Zürich Beklagte Partei: MIHA BAU AG CHE-234.227.241 Schaffhauserstrasse 131

  • Glattbrugg Angaben zum gerichtlichen Entscheid: HE240020-O Urteil vom 20. März 2024
    1. Die Gesuchsgegnerin wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
    2. Das Konkursamt Wallisellen wird mit dem Vollzug beauftragt.
    3. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 4'500.00.
    4. Die Kosten werden der Gesuchsgegnerin auferlegt. Sie werden vorab aus dem von der Gesuchstellerin geleisteten Kostenvorschuss gedeckt, wobei der Gesuchstellerin das Rückgriffsrecht auf die Gesuchsgegnerin eingeräumt wird.
    5. Es wird keine Entschädigung zugesprochen. 6. ...
    6. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Beschwerde richten sich nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streitwert beträgt CHF 400'000.00. Die Gesuchsgegnerin kann den Entscheid bei der Kanzlei des Handelsgerichtes beziehen. Entscheiddatum: 20.03.2024

    Gerichtliche Entscheidinstanz: Handelsgericht des Kantons Zürich - Einzelgericht Gerichtsschreiber
    J. Busslinger

  • SHAB 240223/2024 - 23.02.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV01-0000002291, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 23.02.2024 Öffentlich einsehbar bis: 23.02.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Zürich - Einzelgericht, Hirschengraben 15, 8001 Zürich Entscheid betreffend Organisationsmangel MIHA BAU AG Klagende Partei: Stiftung Auffangeinrichtung BVG Beklagte Partei: MIHA BAU AG CHE-234.227.241 Schaffhauserstrasse 131

  • Glattbrugg Angaben zum gerichtlichen Entscheid: HE240020-O Verfügung vom 19. Februar 2024
    1. Das Doppel des Gesuchs vom 16. Februar 2024 (act. 1) samt Beilagen (act. 2/1-4) wird der Gesuchsgegnerin zugestellt. 2. ....
    2. Der Gesuchsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um zum Gesuch Stellung zu nehmen (dreifach, Beilagen im Doppel). Die Gesuchsgegnerin hat konkrete Behauptungen aufzustellen, unter jeweiliger Nennung konkreter Beweismittel (insbesondere Urkunden, die beizulegen sind). Bei Säumnis würde aufgrund der Akten entschieden bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen durch Urteil des Einzelgerichts des Handelsgerichtes die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR) 4. ....
    3. Alle Fristen dieses Verfahrens laufen während allfälliger Fristenstillstände gemäss ZPO. 6. .... Entscheiddatum: 19.02.2024

    Gerichtliche Entscheidinstanz: Handelsgericht des Kantons Zürich - Einzelgericht Gerichtsschreiber
    J. Busslinger

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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