• Hancock Audio Consulting

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.1.056.417-4
    Branche: Herstellung von Gütern der Telekommunikation / Unterhaltungselektronik

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Hancock Audio Consulting

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Herstellung von Gütern der Telekommunikation / Unterhaltungselektronik

    Firmenzweck

    Audio Gerät Herstellung und Beratung.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Hancock Audio Consulting

    SHAB 211026/2021 - 26.10.2021
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005319836, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Hancock Audio Consulting, in Adliswil, CHE-114.821.110, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 76 vom 22.04.2009, S.26, Publ. 4983166). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 153 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    SHAB 210719/2021 - 19.07.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000002393, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 19.07.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 1 OR, Hancock Audio Consulting Betroffene Organisation: Hancock Audio Consulting CHE-114.821.110 Sonnenbergstrasse 50
  • Adliswil Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 25.05.2021, 26.05.2021 und 27.05.2021 Verfügung:
    1. Das Einzelunternehmen Hancock Audio Consulting wird von Amtes wegen gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Hancock Audio Consulting, in Adliswil, CHE-114.821.110, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 76 vom 22.04.2009, S.26, Publ. 4983166). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 153 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
    3. Die Eintragungsgebühren von CHF 170.60 werden John Douglas Hancock, amerikanischer Staatsangehöriger, unbekannten Aufenthaltes, auferlegt.
    4. Der Betrag von CHF 170.60 ist einstweilen uneinbringlich.
    5. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 14.09.2021 Fristenstillstand während Gerichtsferien Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

    Militärstrasse 36 Postfach
  • Zürich

  • SHAB 210527/2021 - 27.05.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000005835, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 27.05.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 25.05.2021, 26.05.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR, Hancock Audio Consulting

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Hancock Audio Consulting CHE-114.821.110 Sonnenbergstrasse 50 8134 Adliswil Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR). Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 28.06.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

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