• Grotto Parkett GmbH in Liquidation

    AG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.000.775-1
    Branche: Übriger Aus- und Innenausbau

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Grotto Parkett GmbH in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Übriger Aus- und Innenausbau

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Betrieb, Verarbeitung, Verlegung und Handel mit Bodenbelägen aller Art sowie Ausführung von Malerarbeiten. Die Gesellschaft kann Urheberrechte, Patente, Lizenzen, Marken und andere Immaterialgüterrechte erwerben, verwerten und verkaufen. Sie kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen und vermitteln sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    Wimobag GmbH
    Ehrendingen 28.10.2010 05.02.2013

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Grotto Parkett GmbH
    • Grotto Trading GmbH
    • Blank R. GmbH
    • R. Blank GmbH
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Grotto Parkett GmbH in Liquidation

    SHAB 240311/2024 - 11.03.2024
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005982410, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Grotto Parkett GmbH in Liquidation, in Wettingen, CHE-108.807.886, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 194 vom 06.10.2022, Publ. 1005577341). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Baden vom 29.02.2024 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 240306/2024 - 06.03.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK06-0000034902, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 06.03.2024 Zusätzliche Publikationen: KABAG 06.03.2024 Öffentlich einsehbar bis: 06.03.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau Schluss des Konkursverfahrens Grotto Parkett GmbH Schuldner: Grotto Parkett GmbH CHE-108.807.886 Landstrasse 133

  • Wettingen Datum des Schlusses: 29.02.2024
    Rechtliche Hinweise: Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG. Ergänzende rechtliche Hinweise:
    /SA

  • SHAB 231122/2023 - 22.11.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000037970, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB 22.11.2023 Zusätzliche Publikationen: KABAG 22.11.2023 Öffentlich einsehbar bis: 22.11.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Baden, Oberstadtstrasse 9, 5400 Baden Kollokationsplan und Inventar Grotto Parkett GmbH Schuldner: Grotto Parkett GmbH CHE-108.807.886 Landstrasse 133

  • Wettingen Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Ergänzende rechtliche Hinweise: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Baden, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden./SA Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 12.12.2023 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
    Ablauf der Frist: 02.12.2023 Auflagestelle:
    Konkursamt Aargau Amtsstelle Baden, Oberstadtstrasse 9, 5400 Baden

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