• Grewa-Tech GmbH in Liquidation

    AG
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-241.4.004.776-3
    Branche: Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros

    Meldungen

    SHAB 240229/2024 - 29.02.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001119, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 29.02.2024 Öffentlich einsehbar bis: 29.08.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Baden - Gerichtspräsidium 4, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden Entscheid vom 19. Februar 2024 / SZ.2023.375 Gerichtsentscheid: Besetzung: Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr, Gerichtsschreiber i.V. Florian Waller Betroffene: Grewa-Tech GmbH, Geeligstrasse 6, 5412 Gebenstorf Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel Die Gerichtspräsidentin erkennt: 1. Das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: die Betroffene (Publikation im SHAB) Hinweise zum Entscheiddispositiv (Art. 239 Abs. 2 ZPO) Die Parteien können innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispo¬sitivs beim Präsidenten des Bezirksgerichts Baden mit schriftlicher Eingabe eine schriftliche Begründung ver¬lan¬gen. Die Frist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Wird eine Begründung verlangt, so hemmt dies die Rechtskraft und die Voll¬streckbarkeit des Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit
    jedoch auf¬schieben, wenn der Entscheid nach Zustellung der schriftlichen Be¬gründung angefochten wird (Art. 315 Abs. 4 ZPO bzw. Art. 325 Abs. 1 und 2 ZPO). Bezirksgericht Baden
    Präsidium des Zivilgerichts

    SHAB 240131/2024 - 31.01.2024
    Kategorien: Liquidation, Konkurs, Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1005948884, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Grewa-Tech GmbH, in Gebenstorf, CHE-112.274.800, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 160 vom 21.08.2023, Publ. 1005820305).

    Firma neu:
    Grewa-Tech GmbH in Liquidation. Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Baden vom 22.01.2024 ist über diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 22.01.2024, 10.00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.

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