• Glattal Arena GmbH in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.050.123-8
    Branche: Betreiben von Bars

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Glattal Arena GmbH in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Bars

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt die Übernahme und Führung von Bar-, Café und Restaurationsbetrieben sowie die Erbringung sämtlicher Dienstleistungen auf der Gastronomie-Branche. Die Gesellschaft kann Marketing und Managementaufgaben durchführen, Lizenzen und Franchisen vergeben, Finanzierungen für verbundene Unternehmen und Dritte eingehen, im In- und Ausland Vermögenswerte erwerben, verwalten und verkaufen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern, sich in der Schweiz und im Ausland an Firmen beteiligen und solche erwerben sowie sich mit anderen Unternehmen zusammenschliessen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Glattal Arena GmbH
    Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Glattal Arena GmbH in Liquidation

    SHAB 230511/2023 - 11.05.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005743586, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Glattal Arena GmbH in Liquidation, in Zürich, CHE-369.656.525, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 239 vom 08.12.2022, Publ. 1005622871). Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    SHAB 221208/2022 - 08.12.2022
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: HR02-1005622871, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Glattal Arena GmbH in Liquidation, in Zürich, CHE-369.656.525, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 205 vom 23.10.2019, Publ. 1004742989). Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit gemäss Art. 934 OR i.V.m.Art. 153 HRegV ist gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 12. Oktober 2022 abgeschlossen. Die Rechtseinheit kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht gelöscht werden.

    SHAB 221017/2022 - 17.10.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000003396, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 17.10.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 2 Satz 3 OR, Glattal Arena GmbH in Liquidation Betroffene Organisation: Glattal Arena GmbH in Liquidation CHE-369.656.525 Glatttalstrasse 106
  • Zürich Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 24.08.2022, 25.08.2022, 26.08.2022 Verfügung:
    1. Die Glattal Arena GmbH in Liquidation wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
    2. Bei der Glattal Arena GmbH in Liquidation wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung Folgendes in das Handelsregister eingetragen: «Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit gemäss Art. 934 OR i.V.m. Art. 153 HRegV ist gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 12.10.2022 abgeschlossen. Die Rechtseinheit kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht gelöscht werden.».
    3. Gehen die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen beim Handelsregisteramt nach dem Erlass dieser Verfügung und dem Eintrag in das Handelsregister gemäss Ziff. 2 ein, wird Folgendes eingetragen: «Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.».
    4. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 16.11.2022 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

    Militärstrasse 36 Postfach
  • Zürich

  • Title
    Bestätigen