• Giger Digital

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.1.082.472-6
    Branche: Betreiben von Versand- und Online-Shops

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Giger Digital

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Versand- und Online-Shops

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    E-Commerce Verkäufe von diversen Artikeln und Marketing Services.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Giger Digital

    SHAB 231017/2023 - 17.10.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005862127, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Giger Digital, in Zürich, CHE-444.126.884, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 207 vom 25.10.2019, Publ. 1004744823). Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    SHAB 230823/2023 - 23.08.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000003950, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 23.08.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • OR, Giger Digital Betroffene Organisation: Giger Digital CHE-444.126.884 Dufourstrasse 73
  • Zürich Ausgangslage: Publikation im SHAB vom 12.06.2023 Verfügung:
    1. Das Einzelunternehmen Giger Digital wird von Amtes wegen gelöscht.
    2. Bei dem Einzelunternehmen Giger Digital wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung folgendes in das Handelsregister eingetragen: «Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.»
    3. Die Eintragungsgebühren von CHF 185.60 werden Reymond Giger, von Romoos, unbekannten Aufenthalts.
    4. Der Betrag von CHF 185.60 ist einstweilen uneinbringlich.
    5. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 22.09.2023 Kontaktstelle:

    Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach,
  • Zürich

  • SHAB 221028/2022 - 28.10.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000007365, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 28.10.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 26.10.2022, 27.10.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR, Handelsregister Kanton Zürich

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Handelsregister Kanton Zürich CHE-115.115.724 Schöntalstrasse 5 8004 Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR). Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 28.11.2022 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich
    Bemerkungen: Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten: - Priam Ahmeti Facilitymanagement, Inh. Rama Ahmeti (CHE-277.465.180), in Winterthur
    - Giger Digital (CHE-444.126.884), in Zürich

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