• Genossenschaft Projektentwicklung Himmelrain Sissach in Liquidation

    BL
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-280.5.016.008-6
    Branche: Grundstückerschliessung

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Genossenschaft Projektentwicklung Himmelrain Sissach in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Grundstückerschliessung

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    1 Die Genossenschaft verfolgt in gemeinsamer Selbsthilfe der Mitglieder den Zweck der Projektentwicklung für den Bau von Eigentumswohnungen auf den Parzellen GB Sissach Nr. 2135, 2737, 2738 und 2741. Die Genossenschaft zeichnet als Bauträgerin/Bauherrin für alle Bewilligungs- und Anmeldeverfahren. Die Genossenschaft stellt den Landerwerb sicher und erarbeitet die Grundlagen für die Planungen auf dem Grundstück. Die Genossenschaft veranlasst die Projektierung der Neubauten, legt die Rahmenbedingungen fest und erteilt die Planungsaufträge. Die Genossenschaft lässt den verbindlichen Kostenvoranschlag für alle relevanten Bereiche erarbeiten (Landerwerb, Parzellenmutationen, Vorbereitungsarbeiten, Baukosten, Umgebung/Erschliessung, Ausstattung/Betriebseinrichtung, Planungs-, Verkaufs- und Notariats- sowie Verwaltungskosten. Die Genossenschaft erstellt den Zahlungsplan für den Mittelfluss bis Bauvollendung. Die Genossenschaft ist für die Finanzierung aller anfallenden Kosten bis zum Verkauf des Stockwerkeigentums zuständig. Sie regelt die Mittelbeschaffung und die Vergütung der eingegangenen Verbindlichkeiten. Die Genossenschaft sucht Kaufinteressenten und schliesst die Reservationsverträge mit den zukünftigen Stockwerkseigentümern ab. Die Genossenschaft fungiert als Vertreterin der Kaufinteressenten für den Erwerb von Stockwerkeigentum im Himmelrain. Die Genossenschaft lässt die Verkaufspreise der verschiedenen Wohnungen in ihrer Grundausstattung berechnen und erstellt die Kaufverträge für den Stockwerkseigentums-Erwerb (Land und Gebäude). Die Genossenschaft lässt die Grundlagen für die Begründung der Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG) mit Wertquotenschlüssel vorbereiten. Die Genossenschaft lässt das Reglement für die STWEG vorbereiten. Die Genossenschaft kann nach Abschluss ihrer Aufgaben alle Funktionen, Rechte und Pflichten sowie Guthaben und Verbindlichkeiten an die STWEG übertragen, welche nach der Projektentwicklung gegründet wird. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnstrebig.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Genossenschaft Projektentwicklung Himmelrain Sissach
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Genossenschaft Projektentwicklung Himmelrain Sissach in Liquidation

    SHAB 191029/2019 - 29.10.2019
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1004747284, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft, (280)

    Genossenschaft Projektentwicklung Himmelrain Sissach in Liquidation, in Sissach, CHE-244.690.505, Genossenschaft (SHAB Nr. 53 vom 18.03.2019, Publ. 1004589763). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Konkursrichters des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft Ost vom 23.10.2019 als geschlossen erklärt. Die Genossenschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 190802/2019 - 02.08.2019
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000006607, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABBL - 02.08.2019 Meldungsnummer: Kanton: BL Publizierende Stelle: Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Konkurse, Eichenweg 12, 4410 Liestal Kollokationsplan und Inventar Genossenschaft Projektentwicklung Himmelrain Sissach Schuldner: Genossenschaft Projektentwicklung Himmelrain Sissach CHE-244.690.505 Margarethenstrasse 33

  • Sissach Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert
  • Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes bei der angegebenen Anmeldestelle gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage
    Ablauf der Frist: 22.08.2019 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
    Ablauf der Frist: 12.08.2019

  • SHAB 190612/2019 - 12.06.2019
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK02-0000005487, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Konkurspublikation/Schuldenruf Metadaten: KABBL - 13.06.2019 SHAB - 12.06.2019 Meldungsnummer: Kanton: BL Publizierende Stelle: Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Konkurse, Eichenweg 12, 4410 Liestal Konkurspublikation/Schuldenruf Genossenschaft Projektentwicklung Himmelrain Sissach Schuldner: Genossenschaft Projektentwicklung Himmelrain Sissach CHE-244.690.505 Margarethenstrasse 33

  • Sissach Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 12.03.2019 Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Anmeldestelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Anmeldestelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Anmeldestelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Anmeldestelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und
  • der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 12.07.2019 (Wert: 12.03.2019)
    Anmeldestelle für Forderungen, Einsprachen oder Rekurse: Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft
    - Abteilung Konkurse Eichenweg 12 4410 Liestal

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