• Gemeinschaft für die Fürsorge der Muslimischen und Arabischen Studierenden GFMAS in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.6.900.165-1
    Branche: Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Gemeinschaft für die Fürsorge der Muslimischen und Arabischen Studierenden GFMAS in Liquidation

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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

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    Soziale und kulturelle Fürsorge der Studierenden, Erteilung bzw. Vermittlung von Stipendien und finanzielle Unterstützung an die Studierenden, sowie Bereitstellung von Informationen über die verschiedenen Universitäten und Lehranstalten.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Gemeinschaft für die Fürsorge der Muslimischen und Arabischen Studierenden GFMAS
    • Gemeinschaft für die Fürsorge der Muslimischen und Arabischen Studierenden GFMAS
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Gemeinschaft für die Fürsorge der Muslimischen und Arabischen Studierenden GFMAS in Liquidation

    SHAB 221005/2022 - 05.10.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005575681, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Gemeinschaft für die Fürsorge der Muslimischen und Arabischen Studierenden GFMAS in Liquidation, in Zürich, CHE-110.076.790, Verein (SHAB Nr. 129 vom 08.07.2002, S.20, Publ. 547272). Der Verein wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil dieser keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    SHAB 210624/2021 - 24.06.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000002337, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 24.06.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 2 Satz 3 OR, Gemeinschaft für die Fürsorge der Muslimischen und Arabischen Studierenden GFMAS in Liquidation Betroffene Organisation: Gemeinschaft für die Fürsorge der Muslimischen und Arabischen Studierenden GFMAS in Liquidation CHE-110.076.790 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
  • Zürich Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 12.05.2021, 14.05.2021 und 17.05.2021 Verfügung:
    1. Der Verein Gemeinschaft für die Fürsorge der Muslimischen und Arabischen Studierenden GFMAS in Liquidation wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Gemeinschaft für die Fürsorge der Muslimischen und Arabischen Studierenden GFMAS in Liquidation, in Zürich, CHE-110.076.790, Verein (SHAB Nr. 129 vom 08.07.2002, S.20, Publ. 547272). Der Verein wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil dieser keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.
    3. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 25.08.2021 Kontaktstelle:

    Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach,
  • Zürich

  • SHAB 210517/2021 - 17.05.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000005694, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 17.05.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 12.05.2021, 14.05.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR (Rechnungsruf), Gemeinschaft für die Fürsorge der Muslimischen und Arabischen Studierenden GFMAS in Liquidation

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Gemeinschaft für die Fürsorge der Muslimischen und Arabischen Studierenden GFMAS in Liquidation CHE-110.076.790 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo 8004 Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 16.06.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

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