• GDNKD STIFTUNG

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    Handelsregister-Nr.: FL-0002.498.658-0
    Branche: Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Alter der Firma

    8 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Über GDNKD STIFTUNG

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: oera.li

    Branche

    Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Firmenzweck

    1. Der Zweck der Stiftung besteht in der Vornahme von Zuwendungen an die in den Beistatuten bezeichneten Begünstigten aus dem Familienkreis des Hauptstifters, sowie diesem selbst. Die Beistatuten können ergänzend, jedoch nicht überwiegend, als Begünstigte auch gemeinnützige Institutionen oder andere Begünstigte vorsehen. 2. Die Stiftung dient der Finanzierung des Lebensunterhalts, der Erziehung und der Ausbildung, der Gesundheit, der Sicherung und/oder Verbesserung des bisherigen Lebensstandards und allgemein der Förderung des Wohlergehens der Begünstigten im weitesten Sinne sowie der Verfolgung ähnlicher Zwecke. Detaillierte Regelungen zu den Zuwendungen an Begünstigte finden sich in den Beistatuten der GDNKD Stiftung. Ausschüttungen und Zuwendungen aus dem Stiftungsvermögen können sowohl aus dem Kapital sowie aus den Erträgen erfolgen (Substanz- und Ertragsausschüttungen). 3. Die Stiftung ist befugt, alle Rechtsgeschäfte abzuschliessen, welche der Verfolgung und Verwirklichung ihres Zwecks dienen. Insbesondere in Hinblick auf die langfristige Zwecksetzung der Stiftung ist das Vermögen entsprechend zu veranlagen. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. 4. Die Errichtung von Substiftungen, sowie Nachstiftungen an solche Substiftungen sowie Zustiftungen an Parallelstiftungen, die ausschliesslich von den Stiftern und/oder von deren gemeinsamen Nachkommen einzeln oder gemeinsam errichtet wurden und/oder bei welchen ausschliesslich die Stifter oder deren gemeinsame Nachkommen Begünstigte sind, ist mit Zustimmung des Beirates zulässig, auch wenn eine solche Zu- oder Nachstiftung das Gesamtvermögen der Stiftung betrifft. Wenn nach Übertragung des Gesamtvermögens der Stiftung dieser dauerhaft keine Mittel mehr zur Verfügung stehen oder durch verbindliche Zusagen in Aussicht gestellt werden, um noch weitere Zuwendungen beziehungsweise Vermögensübertragungen (Zu- oder Nachstiftungen) vornehmen zu können, gilt der Stiftungszweck als erreicht (Art. 30 Ziff. I. lit. b) und die Stiftung ist aufzulösen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: oera.li

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste Meldungen für GDNKD STIFTUNG

    Handelsregister Liechtenstein 230316/2023 - 16.03.2023
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: 4468/2023, (1)

    GDNKD STIFTUNG, in Vaduz, FL-0002.498.658-0, Eingetragene Stiftung.

    Erloschene Angaben zur Verwaltung:
    Moosleithner, Angelika Iris, StA: Liechtenstein, 9490 Vaduz, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Angaben zur Verwaltung neu oder mutierend:
    Schenkenbach, Mag. Alexander, StA: Österreich, 6844 Altach, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Handelsregister Liechtenstein 230131/2023 - 31.01.2023
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: 1419/2023, (1)

    GDNKD STIFTUNG, in Vaduz, FL-0002.498.658-0, Eingetragene Stiftung.

    Erloschene Angaben zur Verwaltung:
    Laternser, Anita Gertrud, StA: Liechtenstein, 9490 Vaduz, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Angaben zur Verwaltung neu oder mutierend:
    Neunteufel, Lukas, StA: Österreich, 6800 Feldkirch, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Handelsregister Liechtenstein 210121/2021 - 21.01.2021
    Kategorien: Änderung des Firmenzwecks

    Publikationsnummer: 790/2021, (1)

    GDNKD STIFTUNG, in Vaduz, FL-0002.498.658-0, Eingetragene Stiftung.

    Zweck neu:
    1. Der Zweck der Stiftung besteht in der Vornahme von Zuwendungen an die in den Beistatuten bezeichneten Begünstigten aus dem Familienkreis des Hauptstifters, sowie diesem selbst. Die Beistatuten können ergänzend, jedoch nicht überwiegend, als Begünstigte auch gemeinnützige Institutionen oder andere Begünstigte vorsehen. 2. Die Stiftung dient der Finanzierung des Lebensunterhalts, der Erziehung und der Ausbildung, der Gesundheit, der Sicherung und/oder Verbesserung des bisherigen Lebensstandards und allgemein der Förderung des Wohlergehens der Begünstigten im weitesten Sinne sowie der Verfolgung ähnlicher Zwecke. Detaillierte Regelungen zu den Zuwendungen an Begünstigte finden sich in den Beistatuten der GDNKD Stiftung. Ausschüttungen und Zuwendungen aus dem Stiftungsvermögen können sowohl aus dem Kapital sowie aus den Erträgen erfolgen (Substanz- und Ertragsausschüttungen). 3. Die Stiftung ist befugt, alle Rechtsgeschäfte abzuschliessen, welche der Verfolgung und Verwirklichung ihres Zwecks dienen. Insbesondere in Hinblick auf die langfristige Zwecksetzung der Stiftung ist das Vermögen entsprechend zu veranlagen. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. 4. Die Errichtung von Substiftungen, sowie Nachstiftungen an solche Substiftungen sowie Zustiftungen an Parallelstiftungen, die ausschliesslich von den Stiftern und/oder von deren gemeinsamen Nachkommen einzeln oder gemeinsam errichtet wurden und/oder bei welchen ausschliesslich die Stifter oder deren gemeinsame Nachkommen Begünstigte sind, ist mit Zustimmung des Beirates zulässig, auch wenn eine solche Zu- oder Nachstiftung das Gesamtvermögen der Stiftung betrifft. Wenn nach Übertragung des Gesamtvermögens der Stiftung dieser dauerhaft keine Mittel mehr zur Verfügung stehen oder durch verbindliche Zusagen in Aussicht gestellt werden, um noch weitere Zuwendungen beziehungsweise Vermögensübertragungen (Zu- oder Nachstiftungen) vornehmen zu können, gilt der Stiftungszweck als erreicht (Art. 30 Ziff. I. lit. b) und die Stiftung ist aufzulösen.

    Organisation neu:
    Organisation: Stiftungsrat bestehend aus drei oder mehreren Personen;
    Beirat;
    Begünstigtenversammlung;
    weitere Organe (fakultativ). Neufassung der Statuten lt. Beschluss des Stiftungsrates vom 27.11.2020.

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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