• Gaulhama Budha

    LU
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-100.1.792.045-3
    Branche: Handel (sonstiges)

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Gaulhama Budha

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel (sonstiges)

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Handel mit asiatischen Accessoires.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Gaulhama Budha

    SHAB 220512/2022 - 12.05.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005471823, Handelsregister-Amt Luzern, (100)

    Gaulhama Budha, in Luzern, CHE-116.152.768, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 215 vom 04.11.2010, S.8, Publ. 5881834). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art 153 Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.

    SHAB 220413/2022 - 13.04.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000003047, Handelsregister-Amt Luzern

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 13.04.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern Verfügung nach Art. 153 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR, Gaulhama Budha Betroffene Organisation: Gaulhama Budha CHE-116.152.768 Bruchstrasse 24

  • Luzern Ausgangslage:
    1. Das oben aufgeführte Einzelunternehmen verfügt über kein Rechtsdomizil am Ort seines Sitzes mehr.
    2. Mit dreimaliger Publikation im SHAB vom 16.02.2022, 17.02.2022 und 18.02.2022 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 20 Tagen ein neues Domizil anzumelden. Andernfalls würde das Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht.
    3. Die Frist ist ungenutzt abgelaufen. Verfügung:
      1. Das Einzelunternehmen Gaulhama Budha, mit Sitz in Luzern (CHE-116.152.768), wird von Amtes wegen gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht.
      2. Es werden keine Gebühren erhoben.
      3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 940 OR entfällt. Verfügende Stelle: Handelsregister des Kantons Luzern Bundesplatz 14
      4. Luzern Ergänzende rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht,
        1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 03.05.2022

        Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14,
      5. Luzern

  • SHAB 220218/2022 - 18.02.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000006006, Handelsregister-Amt Luzern

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 18.02.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 16.02.2022, 17.02.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern Aufforderung nach weiteren Artikeln, Gaulhama Budha

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Gaulhama Budha CHE-116.152.768 Bruchstrasse 24 6003 Luzern Ergänzende rechtliche Hinweise: Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 20 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR). Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 10.03.2022
    Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14,
  • Luzern

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