• KENDI Caffè GmbH

    SH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-290.4.020.544-7
    Branche: Handel (Lebensmittel und Getränke)

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu KENDI Caffè GmbH

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel (Lebensmittel und Getränke)

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt den Import und Verkauf von Kaffee und Kaffeemaschinen samt Zubehör sowie Lebensmittel und den Handel mit Grundstücken und Immobilien. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • KENDI Caffè Sagl
    • GABERI GmbH
    Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: KENDI Caffè GmbH

    SHAB 231229/2023 - 29.12.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005923482, Handelsregister-Amt Schaffhausen, (290)

    KENDI Caffè GmbH, in Neuhausen am Rheinfall, CHE-265.750.248, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 157 vom 16.08.2021, Publ. 1005271546). Die Gesellschaft wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    SHAB 231012/2023 - 12.10.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000004096, Handelsregister-Amt Schaffhausen

    "Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 12.10.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 2 Satz 3 OR, KENDI Caffè GmbH Betroffene Organisation: KENDI Caffè GmbH CHE-265.750.248 c/o: Rusan Bektesi Rheinstrasse 59
  • Neuhausen am Rheinfall Ausgangslage: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven. Die an das Domizil der Rechtseinheit verschickte Aufforderung wurde zugestellt. Die Aufforderung der Rechtseinheit wurde zudem im SHAB vom 17.04.2023 publiziert. Es wurde kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Gesellschaft geltend gemacht. Weitere Betroffene wurden mit Publikation im SHAB vom 28.07.2023 ergebnislos aufgefordert. Verfügung:
    1. Die aufgeführte Rechtseinheit wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: ""Die Gesellschaft wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.""
    3. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, ab Publikation, beim Obergericht des Kantons Schaffhausen, Frauengasse 17, 8200 Schaffhausen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen Mühlentalstrasse 105 8200 Schaffhausen Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 11.11.2023

    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105,
  • Schaffhausen "

  • SHAB 230728/2023 - 28.07.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000011533, Handelsregister-Amt Schaffhausen

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV Publikationsdatum: SHAB 28.07.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen Aufforderung der weiteren Betroffenen, KENDI Caffè GmbH Betroffene Organisation: KENDI Caffè GmbH CHE-265.750.248 c/o: Rusan Bektesi Rheinstrasse 59

  • Neuhausen am Rheinfall Rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Die Rechtseinheit wurde ergebnislos aufgefordert, dem Handelsregisteramt ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art.
  • Abs. 2 Satz 1 OR). Weitere Betroffene werden hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags der Rechtseinheit innerhalb der angegebenen Frist dem Handelsregisteramt mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, verfügt das Handelsregisteramt die Löschung der Rechtseinheit (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Frist: 30 Tage
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105,
  • Schaffhausen

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