• Eden Gastro GmbH in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.000.218-3
    Branche: Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Meldungen

    SHAB 220906/2022 - 06.09.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005555252, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Eden Gastro GmbH in Liquidation, in Bonstetten, CHE-101.604.023, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 196 vom 10.10.2016, S.0, Publ. 3098463). Die Gesellschaft wird gemäss Art. 153 Abs. 1 aHRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    SHAB 210715/2021 - 15.07.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000002380, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 15.07.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 HRegV, Eden Gastro GmbH in Liquidation Betroffene Organisation: Eden Gastro GmbH in Liquidation CHE-101.604.023 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo

  • Bonstetten Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 31.3.2021 Verfügung:
    1. Die Eden Gastro GmbH in Liquidation wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Eden Gastro GmbH in Liquidation, in Bonstetten, CHE-101.604.023, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 196 vom 10.10.2016, S.0, Publ. 3098463). Die Gesellschaft wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.
    3. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 16.08.2021 Kontaktstelle:

    Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach,
  • Zürich

  • SHAB 210514/2021 - 14.05.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000005682, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 14.05.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 11.05.2021, 12.05.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR, Eden Gastro GmbH in Liquidation

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Eden Gastro GmbH in Liquidation CHE-101.604.023 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo 8906 Bonstetten Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 14.06.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

  • SHAB 210512/2021 - 12.05.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000005659, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 12.05.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 11.05.2021, 14.05.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR, Eden Gastro GmbH in Liquidation

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Eden Gastro GmbH in Liquidation CHE-101.604.023 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo 8906 Bonstetten Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 14.06.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

  • SHAB 210511/2021 - 11.05.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000005630, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 11.05.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 12.05.2021, 14.05.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR, Eden Gastro GmbH in Liquidation

    1. Veröffentlichung Betroffene Organisation: Eden Gastro GmbH in Liquidation CHE-101.604.023 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo 8906 Bonstetten Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 14.06.2021
      Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
    2. Zürich

    SHAB 210331/2021 - 31.03.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000005142, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 31.03.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR, Eden Gastro GmbH in Liquidation Betroffene Organisation: Eden Gastro GmbH in Liquidation CHE-101.604.023 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo

  • Bonstetten Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Weist eine Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat sie keine verwertbaren Aktiven mehr, so fordert das Handelsregisteramt die Rechtseinheit auf, innert angesetzter Frist ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen. Bleibt diese Aufforderung ergebnislos, so fordert das Handelsregisteramt weitere Betroffene durch dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt auf, ein solches Interesse mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR). Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 30.04.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

  • SHAB 196/2016 - 10.10.2016
    Kategorien: Liquidation, Änderung des Firmennamens, Änderung der Firmenadresse, Änderung im Management

    Publikationsnummer: 3098463, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Eden Gastro GmbH, in Bonstetten, CHE-101.604.023, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 232 vom 29.11.2010, S. 24, Publ. 5914764).

    Firma neu:
    Eden Gastro GmbH in Liquidation.

    Domizil neu:
    Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Caviezel, Bergin, von Domleschg, in Spreitenbach, Gesellschafterin und Geschäftsführerin und Liquidatorin, mit Einzelunterschrift, mit einem Stammanteil von CHF 16'000.00 [bisher: von Almens, Gesellschafterin und Geschäftsführerin mit Einzelunterschrift].

    SHAB 232/2010 - 29.11.2010
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: 5914764, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Eden Gastro GmbH, in Bonstetten, CH-020.4.000.218-3, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 57 vom 21.03.2000, S. 1888). Gemäss Erklärung vom 18.11.2010 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Ünver-Ürek, Seydi, von Weiningen ZH, in Bonstetten, Gesellschafterin, mit Einzelunterschrift, mit einem Stammanteil von CHF 81'000.00 [bisher:in Weiningen ZH];
    Caviezel, Bergin, von Almens, in Spreitenbach, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit einem Stammanteil von CHF 16'000.00 [bisher:Ünver, Bergin, von Weiningen ZH, in Weiningen ZH];
    Akin, Rahel, von Weiningen ZH, in Arbon, Gesellschafterin, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einem Stammanteil von CHF 15'000.00 [bisher:Ünver, Rahel, in Weiningen ZH];
    Malke, Terzö, türkische Staatsangehörige, in Affoltern am Albis, Gesellschafterin, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einem Stammanteil von CHF 18'000.00 [bisher:Ünver, Terzö, in Dietikon];
    Ünver, Yildiz, von Weiningen ZH, in Bonstetten, Gesellschafterin, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einem Stammanteil von CHF 15'000.00 [bisher:in Weiningen ZH].

    SHAB 57/2000 - 21.03.2000
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Eden Gastro GmbH, bisher in W e i n i n g e n Z H, Betrieb von Imbissständen und Restaurants, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 16 vom 25.01.1999, S. 532).

    Statutenänderung:
    2.03.2000.

    Sitz neu:
    B o n s t e t t e n.

    Domizil neu:
    Im Langacher 28, 8906 Bonstetten.

    SHAB 16/1999 - 25.01.1999
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Eden Gastro GmbH, in W e i n i n g e n Z H, Betrieb von Imbissständen und Restaurants, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 41 vom 02.03.1998, S. 1489).

    Statutenänderung:
    6.01.1999.

    Stammkapital neu:
    CHF 145'000.- [bisher: CHF 100'000.-].

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Ünver, Simon, von Weiningen ZH, in Weiningen ZH, mit Einzelprokura;
    Hüsni, Teber, von St. Gallen, in St. Gallen, Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einer Stammeinlage von CHF 18'000.-.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Ünver, Bergin, von Weiningen ZH, in Weiningen ZH, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit einer Stammeinlage von CHF 16'000 .- [bisher: mit einer Stammeinlage von CHF 1'000.-];
    Ünver-Ürek, Seydi, von Weiningen ZH, in Weiningen ZH, Gesellschafterin, mit Einzelunterschrift, mit einer Stammeinlage von CHF 81'000.- [bisher: ohne Zeichnungsberechtigung];
    Ünver , Rahel, von Weiningen ZH, in Weiningen ZH, Gesellschafterin, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einer Stammeinlage von CHF 15'000.-;
    Ünver, Terzö, türkische Staatsangehörige, in Dietikon, Gesellschafterin, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einer Stammeinlage von CHF 18'000.-;
    Ünver, Yildiz, von Weiningen ZH, in Weiningen ZH, Gesellschafterin, ohne Zeichnungsberechtigung , mit einer Stammeinlage von CHF 15'000.-.

    Title
    Bestätigen