• Die Medienmacher AG in Liquidation

    BL
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-280.3.022.669-5
    Branche: Betreiben eines Verlagswesens (analog/digital)

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Die Medienmacher AG in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben eines Verlagswesens (analog/digital)

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft produziert Kommunikationsprodukte jeglicher Art in Print, digitaler und crossmedialer Form. Sie kann ihre Tätigkeit den technologischen Entwicklungen anpassen. Die Wurzeln der aus der Schwabe AG entstandenen Gesellschaft reichen zurück zu den Ursprüngen des Buchdrucks und dem durch Johannes Petri 1488 zu Basel gegründeten Druck- und Verlagshaus. Die Gesellschaft führt damit in ununterbrochener Rechtsnachfolge die Produktion dieser 1488 von Johannes Petri zu Basel gegründeten Petrinischen Offizin und ihrer Nachfolgeunternehmungen fort. Die Gesellschaft kann im ln- und Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten und sich im ln- und Ausland an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke und lmmaterialgüterrechte erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann auch alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, sowie direkten oder indirekten Aktionären oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, sei es mittels Darlehen und/oder anderen Finanzierungen, einschliesslich im Rahmen von Cash Pooling Vereinbarungen. Die Gesellschaft kann für ihre eigenen Verbindlichkeiten oder die Verbindlichkeiten der vorgenannten Personen Sicherheiten jeglicher Art bestellen, einschliesslich mittels Pfandrechten, Abtretungen, fiduziarischen Übereignungen, Garantien jeglicher Art oder mittels Ausgleichsverpflichtungen, ob gegen Entgelt oder nicht, auch wenn solche Finanzierungen, Sicherheiten oder Garantien im ausschliesslichen lnteresse von Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, oder von direkten oder indirekten Aktionären oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, liegen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Die Medienmacher AG
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Die Medienmacher AG in Liquidation

    SHAB 210624/2021 - 24.06.2021
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK06-0000017467, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 24.06.2021 Zusätzliche Publikationen: KABBL 24.06.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 24.06.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Konkurse, Eichenweg 12,

  • Liestal Schluss des Konkursverfahrens Die Medienmacher AG Schuldner: Die Medienmacher AG CHE-188.963.748 Farnsburgerstrasse 8
  • Muttenz
    Datum des Schlusses: 14.06.2021 Rechtliche Hinweise:
    Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.

  • SHAB 210622/2021 - 22.06.2021
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005224826, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft, (280)

    Die Medienmacher AG in Liquidation, in Muttenz, CHE-188.963.748, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 14 vom 22.01.2020, Publ. 1004811327). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Konkursrichters des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft West vom 14.06.2021 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 210318/2021 - 18.03.2021
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000018241, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB 18.03.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 18.03.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Konkurse, Eichenweg 12,

  • Liestal Kollokationsplan Die Medienmacher AG in Liquidation Schuldner: Die Medienmacher AG in Liquidation CHE-188.963.748 Farnsburgerstrasse 8
  • Muttenz Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 07.04.2021 Auflagestelle: Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Konkurse, Eichenweg 12,
  • Liestal Kontaktstelle für Beschwerden: Kantonsgericht Basel-Landschaft, Aufsichtsbehörde über SchKG Postfach 635
  • Liestal Kontaktstelle für Klage und Anfechtung: Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West Domplatz 5/7
  • Arlesheim Bemerkungen:
    Nachtrag Kollokationsplan nach Art. 251 SchKG

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