• DATRA GmbH in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.050.570-5
    Branche: Personen- und Güterbeförderung (Strassen- und anderer Verkehr)

    Meldungen

    SHAB 221129/2022 - 29.11.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005614868, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    DATRA GmbH in Liquidation, in Bülach, CHE-475.886.666, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 137 vom 18.07.2014, S.0, Publ. 1621115). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 2 OR sowie 153 Abs. 1 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    SHAB 210601/2021 - 01.06.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000002272, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 01.06.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 HRegV, DATRA GmbH in Liquidation Betroffene Organisation: DATRA GmbH in Liquidation CHE-475.886.666 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo

  • Bülach Ausgangslage: 23.04.2021, 26.04.2021 und 27.04.2021 Verfügung:
    1. Die DATRA GmbH in Liquidation wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: DATRA GmbH in Liquidation, in Bülach, CHE-475.886.666, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 137 vom 18.07.2014, S.0, Publ. 1621115). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 2 OR sowie 153 Abs. 1 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.
    3. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 01.07.2021 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

    Militärstrasse 36 Postfach
  • Zürich

  • SHAB 210427/2021 - 27.04.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000005467, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 27.04.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 23.04.2021, 26.04.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR, DATRA GmbH in Liquidation

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: DATRA GmbH in Liquidation CHE-475.886.666 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo 8180 Bülach Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 27.05.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

  • SHAB 210426/2021 - 26.04.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000005453, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 26.04.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 23.04.2021, 27.04.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR, DATRA GmbH in Liquidation

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: DATRA GmbH in Liquidation CHE-475.886.666 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo 8180 Bülach Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 27.05.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

  • SHAB 210423/2021 - 23.04.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000005427, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 23.04.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 26.04.2021, 27.04.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR, DATRA GmbH in Liquidation

    1. Veröffentlichung Betroffene Organisation: DATRA GmbH in Liquidation CHE-475.886.666 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo 8180 Bülach Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 27.05.2021
      Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
    2. Zürich

    SHAB 210322/2021 - 22.03.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000005051, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 22.03.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR, DATRA GmbH in Liquidation Betroffene Organisation: DATRA GmbH in Liquidation CHE-475.886.666 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo

  • Bülach Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Weist eine Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat sie keine verwertbaren Aktiven mehr, so fordert das Handelsregisteramt die Rechtseinheit auf, innert angesetzter Frist ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen. Bleibt diese Aufforderung ergebnislos, so fordert das Handelsregisteramt weitere Betroffene durch dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt auf, ein solches Interesse mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR). Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 22.04.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

  • SHAB 137/2014 - 18.07.2014
    Kategorien: Liquidation, Änderung des Firmennamens, Änderung der Firmenadresse, Änderung im Management

    Publikationsnummer: 1621115, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    DATRA GmbH, in Bülach, CHE-475.886.666, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 40 vom 27.02.2014, Publ. 1369299).

    Firma neu:
    DATRA GmbH in Liquidation.

    Domizil neu:
    Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Margaranovic, Dalibor, von Bülach, in Bülach, Gesellschafter und Geschäftsführer und Liquidator, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00 [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer mit Einzelunterschrift];
    Margaranovic, Marina, serbische Staatsangehörige, in Bülach, Vorsitzende der Geschäftsführung und Liquidatorin, mit Einzelunterschrift [bisher: Vorsitzende der Geschäftsführung mit Einzelunterschrift].

    SHAB 40/2014 - 27.02.2014
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: 1369299, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    DATRA GmbH, in Bülach, CHE-475.886.666, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 148 vom 05.08.2013, Publ. 1012039).

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Margaranovic, Marina, serbische Staatsangehörige, in Bülach, Vorsitzende der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift.

    SHAB 148/2013 - 05.08.2013
    Kategorien: Neugründung

    Publikationsnummer: 1012039, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    DATRA GmbH, in Bülach, CH-020.4.050.570-5, Allmendstrasse 52, 8180 Bülach, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).

    Statutendatum:
    18.07.2013.

    Zweck:
    Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Transportdienstleistungen aller Art, die Vermietung von Fahrzeugen und Fahrern sowie den Handel mit Möbeln. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder solche übernehmen sowie alles vorkehren, was ihrem Zwecke dient. Sie kann im In- und Ausland Liegenschaften und Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.

    Stammkapital:
    CHF 20'000.00.

    Qualifizierte Tatbestände:
    Sacheinlage: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung gemäss Vertrag vom 16.07.2013 einen Sattelschlepper, Renault Mascott 150.50/35, blau, Stammnummer 665.290.153, 1. Inverkehrsetzung 17.03.2008, wofür 20 Stammanteile zu CHF 1'000.00 ausgegeben werden. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.

    Publikationsorgan:
    SHAB. Die Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen schriftlich oder per E-Mail. Gemäss Erklärung vom 18.07.2013 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.

    Eingetragene Personen:
    Margaranovic, Dalibor, von Bülach, in Bülach, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00.

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