• CofITs GmbH in Liquidation

    AG
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-400.4.445.816-9
    Branche: Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Alter der Firma

    5 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu CofITs GmbH in Liquidation

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    Bonitätsauskunft

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    Wirtschaftsauskunft

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    Zahlungsverhalten

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    Betreibungsauskunft

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    Über CofITs GmbH in Liquidation

    • CofITs GmbH in Liquidation hat den Sitz in Kleindöttingen, ist in Liquidation und im Bereich «Erbringen von IT-Dienstleistungen» tätig.
    • Das Management der Firma CofITs GmbH in Liquidation besteht aus 2 Personen.
    • Die letzte Änderung im Handelsregister erfolgte am 11.11.2022. Alle Handelsregistereinträge können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF gespeichert werden.
    • Die Firma ist im Handelsregister AG mit der UID CHE-400.076.459 eingetragen.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Erbringen von Informatikdienstleistungen, Softwareentwicklung, IT Security Beratung sowie Verkauf von Informatikequipment; kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, Darlehen gewähren sowie Grundstücke erwerben, belasten und veräussern.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • CofITs GmbH
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    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: CofITs GmbH in Liquidation

    SHAB 221111/2022 - 11.11.2022
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK03-0000037244, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 11.11.2022 Zusätzliche Publikationen: KABAG 11.11.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 11.11.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Einstellung des Konkursverfahrens CofITs GmbH Schuldner: CofITs GmbH CHE-400.076.459 Winkelstrasse 63

  • Kleindöttingen Datum der Konkurseröffnung: 16.08.2022 Datum der Einstellung: 03.11.2022 Kostenvorschuss: CHF 5'000.00 Rechtliche Hinweise: Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 21.11.2022 Kontaktstelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Bemerkungen: Über die CofITs GmbH, Kleindöttingen wurde in Anwendung von Art. 731b Abs. 4 OR der Konkurs eröffnet. Die vorgängige Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs nach Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR wurde mit Entscheid des Bezirksgerichts Zurzach vom
  • November 2022 abgeschrieben.
    Innert gleicher Frist haben sich Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren
    oder bei denen diese Guthaben hat, beim Konkursamt zu melden. Art. 222 SchKG./fu

  • SHAB 221110/2022 - 10.11.2022
    Kategorien: Liquidation, Konkurs

    Publikationsnummer: HR02-1005601636, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    CofITs GmbH in Liquidation, in Böttstein, CHE-400.076.459, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 181 vom 19.09.2022, Publ. 1005564304). Mit Verfügung des Bezirksgerichts Zurzach vom 03.11.2022 wird die am 16.08.2022 eröffnete Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs im Sinne von Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR als Konkursverfahren weitergeführt. Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 03.11.2022 mangels Aktiven eingestellt.

    SHAB 221104/2022 - 04.11.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000002375, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 04.11.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 04.05.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach Gerichtlicher Entscheid Handelsregisteramt Kanton Aargau gegen CofITs GmbH in Liquidation Klagende Partei: Handelsregisteramt Kanton Aargau Bahnhofplatz 3c Postfach

  • Aarau Schweiz Beklagte Partei: CofITs GmbH in Liquidation CHE-400.076.459 Winkelstrasse 63
  • Kleindöttingen Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Betroffenes Amt: Handelsregisteramt Kanton Aargau, Bahnhofplatz 3c, Postfach, 5001 Aarau Gesellschaft: CofITs GmbH, Winkelstrasse 63, 5314 Kleindöttingen Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft Der Gerichtspräsident entnimmt den Akten und zieht in Erwägung: - dass das Bezirksgericht Zurzach mit Entscheid vom 16. August 2022 gestützt auf Art.
  • OR die Gesellschaft mit Wirkung ab Dienstag, 16. August 2022 auflöste und die konkursrechtliche Liquidation über die Gesellschaft anordnete, - dass das Konkursamt Aargau, Amtsstelle Brugg, mit Eingabe vom 24. Oktober 2022 beantragte, die konkursrechtliche Liquidation abzuschreiben und per 16. August
  • den Konkurs über die Gesellschaft zufolge Überschuldung zu eröffnen und mangels Aktiven wieder einzustellen, - dass das Verfahren um konkursamtliche Liquidation gestützt auf die Akten aufgrund Überschuldung zufolge Gegenstandslosigkeit nach Art. 242 ZPO als erledigt von der Kontrolle abzuschreiben ist, - dass über die CofITs GmbH, Winkelstrasse 63, 5314 Kleindöttingen, der Konkurs mit Wirkung ab Dienstag, 16. August 2022, 11.00 Uhr, eröffnet wird (Datum des Auflösungsentscheids des Zivilgerichts gemäss Art. 731 b OR) und mangels Aktiven wieder eingestellt wird, - dass die Entscheidgebühr von CHF 200.00, welche der Schuldner zu tragen hat, für welche aber auch der Gläubiger haftet (Art. 169 Abs. 1 SchKG), vom Konkursamt Aargau zu beziehen ist. Der Gerichtspräsident erkennt:
    1. Die konkursrechtliche Liquidation über die Gesellschaft wird infolge Überschuldung von der Kontrolle abgeschrieben.
    2. Über die CofITs GmbH, Winkelstrasse 63, 5314 Kleindöttingen, wird der Konkurs mit Wirkung ab Dienstag, 16. August 2022, 11.00 Uhr, eröffnet.
    3. Das Konkursverfahren über die CofITs GmbH, Winkelstrasse 63, 5314 Kleindöttingen, wird mangels Aktiven eingestellt.
    4. Die Entscheidgebühr wird auf CHF 200.00 festgesetzt, der Gesellschaft auferlegt und vom Konkursamt Aargau, Amtsstelle Brugg, bezogen. Zustellung an: - die Gesellschaft (mittels Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt) Bad Zurzach, 3. November 2022 Präsidium des Zivilgerichts Geschäftsnummer: SZ.2022.51 Entscheiddatum: 03.11.2022 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Zurzach Ergänzende rechtliche Hinweise: Rechtsmittelbelehrung (Art. 319 ff. ZPO) Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden. Mit der Beschwerde kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 320 ZPO). Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 321 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 142 Abs. 3 ZPO). Fällt das Ende der Frist in die Betreibungsferien, so wird die Frist bis zum dritten Tage nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung der Frist von drei Tagen werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt (Art. 63 SchKG). Die Betreibungsferien dauern sie-ben Tage vor und sieben Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. Juli bis zum 3
      1. Juli (Art. 56 Ziff. 2 SchKG). Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit jedoch auf-schieben (Art. 325 Abs. 1 und 2 ZPO). Ein entsprechender Antrag wäre mit der Beschwerde zu stellen. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 14.11.2022

      Kontaktstelle: Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50,
    5. Bad Zurzach

  • Trefferliste

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