• Cityebus Schädler H2

    ZG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-170.1.010.442-1
    Branche: Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Cityebus Schädler H2

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Entwicklung, Bau und Handel mit H2 Fahrzeugen, Erbringung von Dienstleistungen insbesondere mit Wasserstoff H2, Reisen und Personalleihservices, Handel mit Immobilien, Import und Export, Reparatur von Bus und Trucks.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Cityebus Schädler H2

    SHAB 230810/2023 - 10.08.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005813813, Handelsregister-Amt Zug, (170)

    Cityebus Schädler H2, in Risch, CHE-162.571.855, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 248 vom 21.12.2021, Publ. 1005362751). Das Einzelunternehmen wird gestützt auf Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.

    SHAB 230517/2023 - 17.05.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000003782, Handelsregister-Amt Zug

    "Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 17.05.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 1 OR, Cityebus Schädler H2 Betroffene Organisation: Cityebus Schädler H2 CHE-162.571.855 Birkenstrasse 49
  • Rotkreuz Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 21.10.2022, 24.10.2022, 25.10.2022 Verfügung:
    1. Das Einzelunternehmen Cityebus Schädler H2 wird von Amtes wegen gelöscht.
    2. Bei dem Einzelunternehmen Cityebus Schädler H2 wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung folgendes in das Handelsregister eingetragen: ""Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist"".
    3. Die Eintragungsgebühren von CHF 335.20 werden Mario Schädler, liechtensteinischer Staatsangehöriger, in Schaan (LI) auferlegt.
    4. Der Betrag von CHF 335.20 ist einstweilen uneinbringlich.
    5. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6300 Zug, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismitte sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug Postfach 6301 Zug Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 16.06.2023

    Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach
  • Zug "

  • SHAB 221025/2022 - 25.10.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000009061, Handelsregister-Amt Zug

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 25.10.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 21.10.2022, 24.10.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Aufforderung eines Einzelunternehmens, Cityebus Schädler H2

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Cityebus Schädler H2 CHE-162.571.855 Birkenstrasse 49 6343 Rotkreuz Rechtliche Hinweise: Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 24.11.2022
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug Postfach
  • Zug

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