• ChinaArt R. Freyer

    AI
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-310.1.003.242-4
    Branche: Handel (sonstiges)

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu ChinaArt R. Freyer

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel (sonstiges)

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Handel mit chinesischen Antiquitäten und Kunstgegenständen jeglicher Art.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: ChinaArt R. Freyer

    SHAB 221101/2022 - 01.11.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005594920, Handelsregister-Amt Appenzell I. Rh., (310)

    ChinaArt R. Freyer, in Appenzell, CHE-444.813.594, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 140 vom 21.07.2022, Publ. 1005526113). Das Einzelunternehmen wird von Amtes wegen gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht.

    SHAB 220912/2022 - 12.09.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000003346, Handelsregister-Amt Appenzell I. Rh.

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 12.09.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Innerrhoden, Marktgasse 2, 9050 Appenzell Verfügung nach Artikel 934a Abs. 1 OR (Löschung des Einzelunternehmens), ChinaArt R. Freyer Betroffene Organisation: ChinaArt R. Freyer CHE-444.813.594 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo

  • Appenzell Ausgangslage:
    1. Das oben aufgeführte Einzelunternehmen verfügt über kein Rechtsdomizil am Ort seines Sitzes mehr.
    2. Mit dreimaliger Publikation im SHAB vom 22.07.2022, 25.07.2022 und 26.07.2022 wurde der Inhaber / die Inhaberin des Einzelunternehmens aufgefordert, innert 20 Tagen ein neues Domizil anzumelden.
    3. Die Frist ist ungenutzt abgelaufen. Verfügung:
      1. Das Einzelunternehmen ChinaArt R. Freyer in Appenzell (CHE-444.813.594) wird von Amtes wegen gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht.
      2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Das Einzelunternehmen wird von Amtes wegen gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht. 3. Es werden keine Gebühren erhoben. 4. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 940 OR entfällt. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Innerrhoden Marktgasse 2 9050 Appenzell Ergänzende rechtliche Hinweise: Rechtsmittel: Diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung bei der Kommission für allgemeine Beschwerden des Kantonsgerichts Appenzell Innerrhoden, Unteres Ziel 20, 9050 Appenzell, mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 12.10.2022

      Kontaktstelle: Kantonsgericht Appenzell Innerrhoden Unteres Ziel 20
    4. Appenzell

  • SHAB 220726/2022 - 26.07.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000008026, Handelsregister-Amt Appenzell I. Rh.

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 26.07.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 22.07.2022, 25.07.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Innerrhoden, Marktgasse 2, 9050 Appenzell Aufforderung eines Einzelunternehmens, ChinaArt R. Freyer

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: ChinaArt R. Freyer CHE-444.813.594 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo 9050 Appenzell Rechtliche Hinweise: Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 15.08.2022
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Innerrhoden, Marktgasse 2,
  • Appenzell

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