• Bonrepas Restos Immo GmbH in Liquidation

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    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-035.4.035.951-5
    Branche: Handel (sonstiges)

    Alter der Firma

    18 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Bonrepas Restos Immo GmbH in Liquidation

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    Über Bonrepas Restos Immo GmbH in Liquidation

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel (sonstiges)

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Zweck der Gesellschaft ist der Handel mit Gütern und Waren aller Art sowie Kauf, Verkauf, Vermietung, Verwaltung und Renovation von Immobilien. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Bonrepas Restos Immo GmbH
    • BONREPAS Restos GmbH
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    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Bonrepas Restos Immo GmbH in Liquidation

    SHAB 240313/2024 - 13.03.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK01-0000036796, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB, KABBE 13.03.2024 Öffentlich einsehbar bis: 13.03.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen Vorläufige Konkursanzeige Bonrepas Restos Immo GmbH in Liquidation Schuldner: Bonrepas Restos Immo GmbH in Liquidation CHE-112.815.251 ohne Domizil-sans domicile Datum des Auflösungsentscheids: 05.03.2024 Rechtliche Hinweise: Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.
    Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR Bemerkungen:
    Letzte bekannte Adresse: Muesmattstrasse 38, 3012 Bern

    SHAB 240312/2024 - 12.03.2024
    Kategorien: Liquidation, Konkurs

    Publikationsnummer: HR02-1005983110, Handelsregister-Amt Bern, (36)

    Bonrepas Restos Immo GmbH in Liquidation, in Bern, CHE-112.815.251, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 246 vom 19.12.2013, S.0, Publ. 1245743). Mit Entscheid des zuständigen Regionalgerichts vom 21.02.2024 wurde die Gesellschaft mit Wirkung ab 05.03.2024, 24.00 Uhr, gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

    SHAB 240222/2024 - 22.02.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001112, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 22.02.2024 Öffentlich einsehbar bis: 22.08.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Entscheid vom 21.02.2024 Gerichtsentscheid: Bonrepas Restos Immo GmbH, kein Rechtsdomizil Gesuchsgegnerin betreffend Organisationsmängel Die Gerichtspräsidentin entscheidet:

    1. Die Bonrepas Restos Immo GmbH wird gestützt auf Art. 939 OR i.V.m. Art. 731b OR aufgelöst.
    2. Das Konkursamt Bern-Mittelland wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids angewiesen, die Bonrepas Restos Immo GmbH analog den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
    3. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 400.00 (inkl. Publikationskosten), werden der Gesuchsgegnerin auferlegt und sind durch das Konkursamt Bern-Mittelland direkt zu verrechnen.
    4. Zu eröffnen: - der Gesuchsgegnerin (Publikation im SHAB) Mitzuteilen: - [...] Mitzuteilen (nach Eintritt der Rechtskraft): - [...] Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: Mühlethaler Rechtsmittelbelehrung: Jede Partei kann innert 10 Tagen seit Publikation dieses Dispositivs eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Nach Zustellung der Entscheidbegründung kann der Entscheid innert 10 Tagen mit Berufung angefochten werden. Für die Einzelheiten wird auf die Rechtsmittelbelehrung verwiesen, die der Entscheidbegründung beigefügt werden wird. Hinweise: Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen.

    Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz (https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischer-
    rechtsverkehr.html).

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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