• B. Frescura & Co in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.2.901.128-2
    Branche: Handel (Maschinen)

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu B. Frescura & Co in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel (Maschinen)

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    Handel en gros mit Brillengestellen und Brillengläsern.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • B. Frescura & Co
    • Frescura B. & Co
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: B. Frescura & Co in Liquidation

    SHAB 211217/2021 - 17.12.2021
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005359837, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    B. Frescura & Co in Liquidation, in Zürich, CHE-105.697.288, Kommanditgesellschaft (SHAB Nr. 49 vom 12.03.2013, S.0, Publ. 7101294). Eintragung von Amtes wegen. Beide Gesellschafter sind verstorben. Die Liquidation ist durchgeführt. Die Gesellschaft wird gelöscht.

    SHAB 211022/2021 - 22.10.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000002581, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 22.10.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 1 und Art. 938 OR, B. Frescura & Co in Liquidation Betroffene Organisation: B. Frescura & Co in Liquidation CHE-105.697.288 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
  • Zürich Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 28.05.2021 Verfügung:
    1. Die Kommanditgesellschaft B. Frescura & Co in Liquidation wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: B. Frescura & Co in Liquidation, in Zürich, CHE-105.697.288, Kommanditgesellschaft (SHAB Nr. 49 vom 12.03.2013, S.0, Publ. 7101294). Eintragung von Amtes wegen. Beide Gesellschafter sind verstorben. Die Liquidation ist durchgeführt. Die Gesellschaft wird gelöscht.
    3. Die Eintragungsgebühren von CHF 95.00 werden den Erben von Bruno Frescura und Alice Pulfer unter solidarischer Haftung auferlegt und sind einstweilen uneinbringlich.
    4. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 22.11.2021 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

    Militärstrasse 36 Postfach
  • Zürich

  • SHAB 210528/2021 - 28.05.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000005838, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 28.05.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 933 Abs. 1 und 938 OR, B. Frescura & Co in Liquidation Betroffene Organisation: B. Frescura & Co in Liquidation CHE-105.697.288 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo

  • Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Bei der oben aufgeführten Rechtseinheit ist das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan seiner Pflicht zur Anmeldung nicht nachgekommen bzw. entspricht eine Eintragung den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Anmeldung vorzunehmen oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Wenn innert der angesetzten Frist weder die Anmeldung erfolgt, noch belegt wird, dass eine Eintragung nicht erforderlich ist, wird betreffend das Bestehen der Eintragungspflicht kostenpflichtig eine Verfügung erlassen. Weiter spricht das Handelsregisteramt gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen bis CHF 5'000.00 aus (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 28.06.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

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