• Art of Cars AG

    ZH
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    Handelsregister-Nr.: CH-320.3.079.377-2
    Branche: Automobilhandel

    Eingetragen seit

    9 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    100'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Auskünfte zu Art of Cars AG

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über Art of Cars AG

    • Art of Cars AG ist aktuell aktiv und in der Branche Automobilhandel tätig. Der Sitz liegt in Kloten.
    • Das Management der Firma Art of Cars AG besteht aus einer Person.
    • Die Firma änderte den Handelsregistereintrag zuletzt am 20.11.2025, unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Die Firma ist im Handelsregister des Kantons ZH unter der UID CHE-149.252.543 eingetragen.
    • Neben der Firma Art of Cars AG sind 3 weitere aktive Firmen an der gleichen Adresse eingetragen. Dazu gehören: EJA Bau GmbH, Freunde der PDK, HLM Klima AG.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Automobilhandel

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt den Handel, Import, Export und Vermietung von Fahrzeugen aller Art, Durchführung von Transporten und Reparaturen, Erbringung von Dienstleistungen sowie Handel mit Waren aller Art auf diesem Gebiet. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Art of Cars AG

    SHAB 251120/2025 - 20.11.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV03-0000001656, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 20.11.2025 Öffentlich einsehbar bis: 20.02.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Stadt Kloten, Schaffhauserstrasse 135, 8302 Kloten Gerichtliche Vorladung von Art of Cars AG Vorgeladene Partei(en): Art of Cars AG CHE-149.252.543 Hohstrasse 2

  • Kloten Die aufgeführte Partei wird hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen. Angaben zur gerichtlichen Vorladung: Geschäftsnummer: GV.2025.00165 Art der Verhandlung: Schlichtungsverhandlung Ort, Datum und Zeit der Verhandlung Friedensrichteramt Kloten + Flughafen Schaffhauserstrasse 135
  • Kloten 10.12.2025, 09:00 Uhr Verhandlungsgegenstand: Forderung über CHF 14'500.00 Säumnisfolgen: Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringungen der anwesenden Partei. Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art.
  • Abs. 3 ZPO). Ergänzende rechtliche Hinweise:
    1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
    2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
    3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
    4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
    5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
    6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
    7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
    8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2025.00165 ).
    9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die

    Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der
    Post sorgen.

  • SHAB 220420/2022 - 20.04.2022
    Kategorien: Änderung der Firmenadresse

    Publikationsnummer: HR02-1005454390, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Art of Cars AG, in Hunzenschwil, CHE-149.252.543, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 98 vom 25.05.2021, Publ. 1005191008). Die Rechtseinheit wird infolge Verlegung des Sitzes nach Kloten im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragen und im Handelsregisteramt des Kantons Aargau von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 220420/2022 - 20.04.2022
    Kategorien: Änderung des Firmenzwecks, Änderung der Firmenadresse

    Publikationsnummer: HR02-1005453694, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Art of Cars AG, bisher in Hunzenschwil, CHE-149.252.543, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 98 vom 25.05.2021, Publ. 1005191008).

    Statutenänderung:
    29.03.2022.

    Sitz neu:
    Kloten.

    Domizil neu:
    Hohstrasse 2, 8302 Kloten.

    Zweck neu:
    Die Gesellschaft bezweckt den Handel, Import, Export und Vermietung von Fahrzeugen aller Art, Durchführung von Transporten und Reparaturen, Erbringung von Dienstleistungen sowie Handel mit Waren aller Art auf diesem Gebiet. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Mitteilungen neu:
    Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen.

    Vinkulierung neu:
    Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Die Inhaberaktien sind am 1. Mai 2021 von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt worden. Mit Beschluss der Generalversammlung vom 29. März 2022 wurden die Statuten der Gesellschaft an die Umwandlung angepasst. [bisher: Die Inhaberaktien sind am 1. Mai 2021 von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt worden. Die Statuten der Gesellschaft sind noch nicht an die Umwandlung angepasst worden;
    die Anpassung muss anlässlich der nächsten Statutenänderung erfolgen.
    ]

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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