• Aplysia GmbH

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.019.252-2
    Branche: Gebäudebau und Unterhalt

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Aplysia GmbH

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Gebäudebau und Unterhalt

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft erbringt Dienstleistungen in den Tätigkeitsbereichen Gebäude-Instandstellungen, Gebäude-Instandhaltungen und Gebäude-Renovationen sowie den Handel mit diversen Waren im In- und Ausland. Die Gesellschaft bezweckt im Weiteren die Vermittlung von Arbeitskräften im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Aplysia Software GmbH
    • Bonsento GmbH
    Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Aplysia GmbH

    SHAB 220223/2022 - 23.02.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005412174, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Aplysia GmbH, in Geroldswil, CHE-108.740.058, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 18 vom 26.01.2018, Publ. 4016743). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 155 aHRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    SHAB 201229/2020 - 29.12.2020
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH04-0000000865, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach Art. 155 HRegV Publikationsdatum: SHAB 29.12.2020, Mehrfache Veröffentlichung: 24.12.2020, 28.12.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 155 HRegV, Aplysia GmbH

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Aplysia GmbH CHE-108.740.058 Huebwiesenstrasse 38 8954 Geroldswil Rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 155 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert der angegebenen Frist die Löschung anzumelden oder der Kontaktstelle schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Handelsregisteramt einen dreimaligen Rechnungsruf gemäss Art. 155 Abs. 2 HRegV im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert werden, innert der darin angegebenen Frist ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft schriftlich mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Handelsregisteramt die Gesellschaft im Handelsregister (Art. 938a Abs. 1 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 28.01.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

  • SHAB 201228/2020 - 28.12.2020
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH04-0000000864, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach Art. 155 HRegV Publikationsdatum: SHAB 28.12.2020, Mehrfache Veröffentlichung: 24.12.2020, 29.12.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 155 HRegV, Aplysia GmbH

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Aplysia GmbH CHE-108.740.058 Huebwiesenstrasse 38 8954 Geroldswil Rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 155 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert der angegebenen Frist die Löschung anzumelden oder der Kontaktstelle schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Handelsregisteramt einen dreimaligen Rechnungsruf gemäss Art. 155 Abs. 2 HRegV im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert werden, innert der darin angegebenen Frist ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft schriftlich mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Handelsregisteramt die Gesellschaft im Handelsregister (Art. 938a Abs. 1 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 28.01.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

  • Title
    Bestätigen