• Ammann Sozialversicherungsberatung

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.1.012.386-7
    Branche: Erbringen von Dienstleistungen für Versicherungen und Pensionskassen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Ammann Sozialversicherungsberatung

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringen von Dienstleistungen für Versicherungen und Pensionskassen

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    Beratung im Bereich der Sozialversicherungen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Ammann Sozialversicherungsberatung

    SHAB 230630/2023 - 30.06.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005782587, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Ammann Sozialversicherungsberatung, in Zürich, CHE-108.604.490, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 37 vom 25.02.1997, S.1256). Das Einzelunternehmen ist infolge Todes des Inhabers erloschen.

    SHAB 230510/2023 - 10.05.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000003760, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 10.05.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art.

  • Ammann Sozialversicherungsberatung Betroffene Organisation: Ammann Sozialversicherungsberatung CHE-108.604.490 Steffenstrasse 11
  • Zürich Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 22.03.2023 Verfügung: Das Einzelunternehmen Ammann Sozialversicherungsberatung wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
  • Bei dem Einzelunternehmen Ammann Sozialversicherungsberatung wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung Folgendes in das Handelsregister eingetragen: «Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 933 Abs. 1 OR von Amtes wegen gelöscht.»
  • Die Eintragungsgebühren von CHF 95.00 sind einstweilen uneinbringlich.
  • Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 11.06.2023 Kontaktstelle:
    Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach,
  • Zürich

  • SHAB 230322/2023 - 22.03.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000007663, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach alter HRegV Publikationsdatum: SHAB 22.03.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 933 Abs. 1 und 938 OR, Handelsregisteramt des Kantons Zürich Betroffene Organisation: Handelsregisteramt des Kantons Zürich CHE-294.713.657 Schöntalstrasse 5

  • Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Bei der aufgeführten Rechtseinheit ist das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan seiner Pflicht zur Anmeldung nicht nachgekommen bzw. entspricht eine Eintragung den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Anmeldung vorzunehmen oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Wenn innert der angesetzten Frist weder die Anmeldung erfolgt, noch belegt wird, dass eine Eintragung nicht erforderlich ist, wird betreffend das Bestehen der Eintragungspflicht kostenpflichtig eine Verfügung erlassen. Weiter spricht das Handelsregisteramt gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen bis CHF 5'000.00 aus (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 21.04.2023 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich
    Bemerkungen: Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheit:
    - Ammann Sozialversicherungsberatung (CHE-108.604.490), in Zürich

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