• AJRO-Bautechnik-GmbH in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.057.928-3
    Branche: Übriger Aus- und Innenausbau

    Meldungen

    SHAB 240321/2024 - 21.03.2024
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005991016, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    AJRO-Bautechnik-GmbH in Liquidation, in Wallisellen, CHE-266.797.927, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 55 vom 18.03.2022, Publ. 1005429886). Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159a Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 220325/2022 - 25.03.2022
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK03-0000031208, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABZH 25.03.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 25.03.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wallisellen, Grindelstrasse 6, 8304 Wallisellen Einstellung des Konkursverfahrens AJROBautechnik-GmbH in Liquidation Schuldner: AJRO-Bautechnik-GmbH in Liquidation CHE-266.797.927 Widenholzstrasse 1

  • Wallisellen Datum der Konkurseröffnung: 29.11.2021 Datum der Einstellung: 10.03.2022 Kostenvorschuss: CHF 4'000.00 Rechtliche Hinweise: Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 04.04.2022
    Kontaktstelle: Konkursamt Wallisellen, Grindelstrasse 6,
  • Wallisellen

  • SHAB 220318/2022 - 18.03.2022
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: HR02-1005429886, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    AJRO-Bautechnik-GmbH in Liquidation, in Wallisellen, CHE-266.797.927, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 237 vom 06.12.2021, Publ. 1005349305). Das Konkursverfahren ist mit Urteil der Konkursrichterin vom 10.03.2022 mangels Aktiven eingestellt worden.

    SHAB 211206/2021 - 06.12.2021
    Kategorien: Liquidation, Konkurs, Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1005349305, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    AJRO-Bautechnik-GmbH, in Wallisellen, CHE-266.797.927, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 200 vom 16.10.2017, Publ. 3810597).

    Firma neu:
    AJRO-Bautechnik-GmbH in Liquidation. Mit Urteil vom 29.11.2021 hat die Konkursrichterin des Bezirksgerichts Bülach über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 29.11.2021, 10.30 Uhr, den Konkurs eröffnet;
    demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.

    SHAB 211201/2021 - 01.12.2021
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK01-0000018344, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB, KABZH 01.12.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 01.12.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wallisellen, Grindelstrasse 6, 8304 Wallisellen Vorläufige Konkursanzeige AJRO-Bautechnik-GmbH Schuldner: AJRO-Bautechnik-GmbH CHE-266.797.927 Widenholzstrasse 1

  • Wallisellen Datum der Konkurseröffnung: 29.11.2021 Rechtliche Hinweise: Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.
    Kontaktstelle: Konkursamt Wallisellen, Grindelstrasse 6,
  • Wallisellen

  • SHAB 211201/2021 - 01.12.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000001351, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 01.12.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 01.03.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Gerichtlicher Entscheid AJRO-Bautechnik-GmbH Klagende Partei: AJRO-Bautechnik-GmbH CHE-266.797.927 Widenholzstrasse 1

  • Wallisellen Beklagte Partei: Angaben zum gerichtlichen Entscheid:
    1. Das Doppel der Eingabe des Handelsregisteramts des Kantons Zürich vom 15. November 2021 (act. 1) wird der Gesellschaft zugestellt.
    2. Der Gesellschaft wird eine Frist von 30 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen wird durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR i.V.m. Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR). Die gesetzlichen Fristenstillstände gemäss Art. 145 Abs. 1 ZPO gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
    3. Der rechtmässige Zustand kann in Bezug auf die vorstehende Erwägung Ziff. 2 wiederhergestellt werden durch: - die Bestätigung, dass das eingetragene Domizil noch gültig ist, durch ein oder mehrere für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigte/s Mitglied/er des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung; die Bestätigung des Vermieters, dass der bestehende Mietvertrag am eingetragenen Domizil immer noch gültig ist bzw. ein Nachweis über die Eigentümerschaft (vgl. Art. 117 Abs. 4 HRegV), oder - die Anmeldung des neuen Domizils, original unterzeichnet durch eine oder mehrere für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigten Personen gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung und die Erklärung der Anmeldenden, dass die Gesellschaft am angegebenen Domizil erreicht werden kann oder, falls es sich um eine c/o-Adresse handelt, die original unterzeichnete Domizilhalteerklärung. Ist die neue Adresse in einer anderen politischen Gemeinde, so müssen auch die öffentliche Urkunde über den Statutenänderungsbeschluss und ein Exemplar der dann neuen Statuten eingereicht werden (Art. 626 Ziff. 1 OR i.V.m. Art. 22 Abs. 3 f. HRegV).
    4. An die Gesellschaft ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Gesellschaft steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen. 5. [Mitteilung] Geschäftsnummer: EO210070-C Entscheiddatum: 23.11.2021 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Bülach, Einzelgericht Frist: 30 Tage Frist beginnt mit Publikationsdatum Kontaktstelle: Bezirksgericht Bülach,

    Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Bemerkungen:
    Der Entscheid samt Beilagen kann beim Bezirksgericht Bülach bezogen werden.

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