Eingetragen seit
-Umsatz in CHF
-Kapital in CHF
-Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Adis Chuchi AG in Liquidation
Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.
Bonitätsauskunft
Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.Mehr erfahren
Beteiligungsauskunft
Erfahren Sie, an welchen nationalen und internationalen Firmen die Aktiengesellschaft, für die Sie sich interessieren, noch beteiligt ist.Mehr erfahren
Firmendossier als PDF
Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.Jetzt kostenlos abrufen
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
28.12.2017
Löschung im Handelsregister
13.04.2026
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Bern
Handelsregisteramt
BE
Handelsregister-Nummer
CH-036.3.072.715-9
UID/MWST
CHE-415.578.764
Branche
Betreiben von Gastronomiebetrieben
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von Imbisswagen, Bistrot oder ähnlichen Einrichtungen der Gastronomie. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Adis Chuchi AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Adis Chuchi AG in Liquidation
Publikationsnummer: HR03-1006622619, Handelsregister-Amt Bern
Adis Chuchi AG in Liquidation, in Bern, CHE-415.578.764, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 64 vom 03.04.2024, Publ. 1005999063). Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Rechtseinheit in Anwendung von Art. 159a Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: HR02-1005942446, Handelsregister-Amt Bern
Adis Chuchi AG, in Bern, CHE-415.578.764, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 241 vom 12.12.2018, Publ. 1004518472).
Firma neu:
Adis Chuchi AG in Liquidation.
Domizil neu:
Rechtsdomizil eingebüsst. Mit Entscheid des zuständigen Regionalgerichts vom 03.01.2024 wurde die Gesellschaft mit Wirkung ab 16.01.2024, 00.00 Uhr, gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Publikationsnummer: UV04-0000001061, Handelsregister-Amt Bern
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 04.01.2024 Öffentlich einsehbar bis: 04.07.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Entscheid vom 03.01.2024 Gerichtsentscheid: Gerichtspräsident Huber [...] Zivilverfahren Adis Chuchi AG, kein Rechtsdomizil, Mitglied des Verwaltungsrates: Adrian Zimmermann. mit Aufenthalt in Albanien Gesuchsgegnerin betreffend Organisationsmängel Der Gerichtspräsident entscheidet:
- Die Adis Chuchi AG wird gestützt auf Art. 939 OR i.V.m. Art. 731b OR aufgelöst.
- Das Konkursamt Bern-Mittelland wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids angewiesen, die Adis Chuchi AG analog den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
- Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 400.00 (inkl. Publikationskosten), werden der Gesuchsgegnerin auferlegt und sind durch das Konkursamt Bern-Mittelland direkt zu verrechnen.
- Zu eröffnen: - der Gesuchsgegnerin (Publikation im SHAB) Mitzuteilen: - [...] Mitzuteilen (nach Eintritt der Rechtskraft): - [...] Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Der Gerichtspräsident: Huber Rechtsmittelbelehrung: Jede Partei kann innert 10 Tagen seit Publikation dieses Dispositivs eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Nach Zustellung der Entscheidbegründung kann der Entscheid innert 10 Tagen mit Berufung angefochten werden. Für die Einzelheiten wird auf die Rechtsmittelbelehrung verwiesen, die der Entscheidbegründung beigefügt werden wird. Hinweise: Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz
(https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischerrechtsverkehr.html).
Bei Eingaben ist jeweils die Dossiernummer (CIV 23 6397) anzugeben.