• A. Mastrullo

    BE
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-035.1.019.322-9
    Branche: Übriger Aus- und Innenausbau

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu A. Mastrullo

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Übriger Aus- und Innenausbau

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Ausführung von keramischen Wand- und Bodenbelägen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: A. Mastrullo

    SHAB 61/2016 - 30.03.2016
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: 2748115, Handelsregister-Amt Bern, (36)

    A. Mastrullo, in Bern, CHE-108.133.467, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 198 vom 27.08.1986). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    SHAB 29/2016 - 11.02.2016
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 2659567, Handelsregister-Amt Bern

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Verfügung gem. Art. 153b Abs. 1 HRegV

    1. Das Einzelunternehmen A. Mastrullo, in Bern, wird von Amtes wegen gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: 'A. Mastrullo, in Bern, CHE-108.133.467, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 198 vom 27.08.1986). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.'
    3. Es werden keine Gebühren erhoben. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 943 OR entfällt.
    4. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der zuständigen kantonalen Beschwerdeinstanz (Obergericht des Kantons Bern, Hochschulstrasse 17, Postfach 7475, 3001 Bern) Beschwerde erhoben werden.

    Handelsregisteramt des Kantons Bern, 3000 Bern 8

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