• A.K. Huber, acar-Innovation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.1.908.734-2
    Branche: Herstellung von Motoren und Generatoren (elektrisch)

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu A.K. Huber, acar-Innovation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Herstellung von Motoren und Generatoren (elektrisch)

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    Entwicklung von Produkten und Anlagen zur Sicherung von Unternehmen und zur Verbesserung der Fahrzeugtechnik.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • A.K. Huber, Sicherheitsbedarf
    • Huber A. K., Sicherheitsbedarf
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: A.K. Huber, acar-Innovation

    SHAB 220929/2022 - 29.09.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005571467, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    A.K. Huber, acar-Innovation, in Winterthur, CHE-108.807.679, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 217 vom 08.11.2013, S.0, Publ. 1169387). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 933 Abs. 1 OR von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 220623/2022 - 23.06.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000003195, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 23.06.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 1 OR, A.K. Huber, acar-Innovation Betroffene Organisation: A.K. Huber, acar-Innovation CHE-108.807.679 Kanzleistrasse 50
  • Winterthur Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 16.03.2022 Verfügung: Das Einzelunternehmen A.K. Huber, acar-Innovation wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
  • In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: A.K. Huber, acar-Innovation, in Winterthur, CHE-108.807.679, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 217 vom 08.11.2013, S.0, Publ. 1169387). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 933 Abs. 1 OR von Amtes wegen gelöscht.
  • Die Eintragungsgebühren von CHF 30.00 sind einstweilen uneinbringlich.
  • Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 22.07.2022 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
    Militärstrasse 36 Postfach
  • Zürich

  • SHAB 220316/2022 - 16.03.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000006768, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 16.03.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 933 Abs. 1 und 938 OR, Handelsregisteramt des Kantons Zürich Betroffene Organisation: Handelsregisteramt des Kantons Zürich CHE-294.713.657 Schöntalstrasse 5

  • Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Bei der aufgeführten Rechtseinheit ist das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan seiner Pflicht zur Anmeldung nicht nachgekommen bzw. entspricht eine Eintragung den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Anmeldung vorzunehmen oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Wenn innert der angesetzten Frist weder die Anmeldung erfolgt, noch belegt wird, dass eine Eintragung nicht erforderlich ist, wird betreffend das Bestehen der Eintragungspflicht kostenpflichtig eine Verfügung erlassen. Weiter spricht das Handelsregisteramt gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen bis CHF 5'000.00 aus (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 15.04.2022 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich
    Bemerkungen: Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten: - Kiosk Bistro Express GmbH (CHE-255.310.327), in Zürich - A.K. Huber, acar-Innovation (CHE-108.807.679), in Winterthur

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