• A. & H.P. Seiler

    BE
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-035.2.014.285-3
    Branche: Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros

    Meldungen

    SHAB 210719/2021 - 19.07.2021
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005252096, Handelsregister-Amt Bern, (36)

    A. & H.P. Seiler, in Köniz, CHE-110.452.054, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 70 vom 24.03.1976, S.815). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 934 OR von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    SHAB 210426/2021 - 26.04.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000001489, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 26.04.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 22.04.2021, 23.04.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Bern, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen Aufforderung der weiteren Betroffenen, A. & H.P. Seiler

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: A. & H.P. Seiler CHE-110.452.054 Bellevuestrasse 166 3095 Spiegel bei Bern Rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Die Rechtseinheit wurde ergebnislos aufgefordert, dem Handelsregisteramt ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR). Weitere Betroffene werden hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags der Rechtseinheit innerhalb der angegebenen Frist dem Handelsregisteramt mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, verfügt das Handelsregisteramt die Löschung der Rechtseinheit (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Frist: 30 Tage
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Bern, Poststrasse 25,
  • Ostermundigen

  • SHAB 210423/2021 - 23.04.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000001438, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 23.04.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 22.04.2021, 26.04.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Bern, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen Aufforderung der weiteren Betroffenen, A. & H.P. Seiler

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: A. & H.P. Seiler CHE-110.452.054 Bellevuestrasse 166 3095 Spiegel bei Bern Rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Die Rechtseinheit wurde ergebnislos aufgefordert, dem Handelsregisteramt ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR). Weitere Betroffene werden hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags der Rechtseinheit innerhalb der angegebenen Frist dem Handelsregisteramt mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, verfügt das Handelsregisteramt die Löschung der Rechtseinheit (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Frist: 30 Tage
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Bern, Poststrasse 25,
  • Ostermundigen

  • SHAB 210422/2021 - 22.04.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000001359, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 22.04.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 23.04.2021, 26.04.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Bern, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen Aufforderung der weiteren Betroffenen, A. & H.P. Seiler

    1. Veröffentlichung Betroffene Organisation: A. & H.P. Seiler CHE-110.452.054 Bellevuestrasse 166 3095 Spiegel bei Bern Rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Die Rechtseinheit wurde ergebnislos aufgefordert, dem Handelsregisteramt ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR). Weitere Betroffene werden hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags der Rechtseinheit innerhalb der angegebenen Frist dem Handelsregisteramt mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, verfügt das Handelsregisteramt die Löschung der Rechtseinheit (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Frist: 30 Tage
      Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Bern, Poststrasse 25,
    2. Ostermundigen

    SHAB 210317/2021 - 17.03.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000000590, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 17.03.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Bern, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen Aufforderung der Rechtseinheit ohne Geschäftstätigkeit und ohne Aktiven, A. & H.P. Seiler Betroffene Organisation: A. & H.P. Seiler CHE-110.452.054 Bellevuestrasse 166

  • Spiegel bei Bern Rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR aufgefordert, innert der angegebenen Frist die Löschung anzumelden oder dem Handelsregisteramt mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht, so veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in denen weitere Betroffene aufgefordert werden, innert der darin angegebenen Frist ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags der Rechtseinheit mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR). Frist: 30 Tage
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Bern, Poststrasse 25,
  • Ostermundigen

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