• A. Algür Consulting und Marktexpansions-Dienstleistungen

    BL
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-290.1.017.724-7
    Branche: Handel (sonstiges)

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu A. Algür Consulting und Marktexpansions-Dienstleistungen

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel (sonstiges)

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Handel, Kontaktaufnahme und Vorbereitung von Geschäften im Bereich Energie, Umwelt, Bauindustrie, Chemie, Rohstoffe und Commodities aller Art. Ferner Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Bereich Projektentwicklung, Anlagebau und Vertrieb.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • A. Algür Bauchemie und Bauelemente Vertrieb
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: A. Algür Consulting und Marktexpansions-Dienstleistungen

    SHAB 96/2016 - 20.05.2016
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: 2842183, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft, (280)

    A. Algür Consulting und Marktexpansions-Dienstleistungen, in Allschwil, CHE-352.046.123, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 71 vom 11.04.2014, Publ. 1449183). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    SHAB 71/2016 - 13.04.2016
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 2775025, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Verfügung betreffend Löschung infolge fehlendem Rechtsdomizil (gem. Art. 153b HRegV) Es fällt in Betracht:

    1. Nach Feststellungen des Handelsregisteramts Basel-Landschaft hat folgendes Einzelunternehmen kein Rechtsdomizil mehr: ' A. Algür Consulting und Marktexpansions-Dienstleistungen, in Allschwil (CHE-352.046.123)
    2. Mit Aufforderung durch eingeschriebenen Brief vom 04.02.2016 und anschliessender Publikation im SHAB vom 09.03.2016 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.
    3. Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Handelsregisteramt kein neues Rechtsdomizil angemeldet. Das Handelsregisteramt Basel-Landschaft erlässt deshalb folgende Verfügung:
      1. Das Einzelunternehmen wird von Amtes wegen gemäss Art.
      2. Abs. 1 lit. a HRegV gelöscht.
      3. Es werden keine Gebühren erhoben.
      4. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 943 OR entfällt. Gegen diese Verfügung kann gestützt auf Art. 165 HRegV innert
      5. Tagen ab Publikation gemäss § 16 Abs. 3 lit. b) EG OR beim Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft, Bahnhofplatz 16,
      6. Liestal, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen

      Handelsregisteramt Basel-Landschaft, 4144 Arlesheim

    SHAB 48/2016 - 09.03.2016
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 2711603, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Aufforderung nach Art. 153a und 154 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind ohne die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie verfügen über kein Rechtsdomizil mehr und/oder es fehlen die zur Vertretung berechtigten Organe mit Wohnsitz in der Schweiz und/oder die gesetzlichen Anforderungen bezüglich Revisionsstelle sind nicht erfüllt. Die Aufforderung, den gesetzmässigen Zustand wieder herzustellen, konnte auf dem postalischen Weg weder an die Gesellschaft noch an das oberste Leitungsorgan zugestellt werden, resp. der gesetzliche Zustand wurde in der gesetzlichen 30-Tagefrist nicht wieder hergestellt. Sie werden deshalb mittels amtlicher Publikation aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil - und bezüglich Vertretung und/oder Revision - wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregister anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt die betroffenen Rechtseinheiten gemäss Art. 153b HRegV von Amtes wegen auflösen, die noch eingetragenen Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatoren einsetzen, den weiteren Inhalt des Handelsregistereintrags festlegen, einen Entscheid zu Gebühren und einer allfälligen Ordnungsbusse gemäss Art. 943 OR treffen und/resp. gemäss Art. 154 HRegV beim zuständigen Gericht beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen. Einzelfirmen werden von Amtes wegen gemäss Art. 153b HRegV gelöscht.
    Handelsregisteramt Basel-Landschaft, 4144 Arlesheim ' A. Algür Consulting und Marktexpansions-Dienstleistungen, in Allschwil (CHE-352.046.123)

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