• FAQs zum Handelsregister

    Hier finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um unseren Handelsregisterservice. Klicken Sie zum Anzeigen der gewünschten Antwort einfach auf eine Frage.

    Allgemeine Fragen

    Hier finden Sie Antworten zu den grundsätzlichen Fragen rund um unseren Handelsregisterservice. Klicken Sie zum Anzeigen der Antwort einfach auf eine Frage.

     

    Nein, wir sind Teil der Neuen Zürcher Zeitung AG und sind nicht mit den kantonalen Handelsregisterämtern verbunden. Eine bei uns in Auftrag gegebene Änderung wird jedoch direkt beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt eingereicht.

    Nein, wir nehmen ausschliesslich Mutationen der Daten aus dem kantonalen Handelsregister vor.

    Sie können uns jederzeit via E-Mail unter crs@moneyhouse.ch oder telefonisch zu den üblichen Büroöffnungszeiten unter 041 511 07 90 erreichen.

    Auf den Seiten unseres Handelsregister-Services finden Sie an verschiedenen Orten eine Suche. Geben Sie dort den gesuchten Firmennamen ein. Wenn er erscheint, klicken Sie darauf und das Formular wird automatisch geladen.

    Fragen zu Kosten

    Hier finden Sie Antworten zu allen Fragen rund um die Kosten, die mit der Durchführung einer Handelsregisteränderung verbunden sind. Klicken Sie zum Anzeigen der Antwort einfach auf eine Frage.

     

    Die Kosten für unsere Dienstleistungen variieren je nach Rechtsform und der gewünschten Art der Änderung. Sie können jederzeit unser Formular zur kostenlosen Berechnung des Preises für die gewünschte Änderung nutzen. Geben Sie einfach den Namen des gewünschten Unternehmens ein und klicken Sie auf das Suchergebnis. Dadurch wird automatisch das Formular mit den Firmendaten geladen, in welchem Sie die gewünschten Änderungen eintragen können. Der Preis wird dann dynamisch errechnet.

    Neben den amtlichen Gebühren für die Eintragung und Publikation der Änderungen im Handelsregister können zusätzliche Aufwände wie beispielsweise für die Beglaubigung respektive Apostillierung von Unterschriften hinzukommen. Sollten zusätzliche Kosten anfallen, werden wir Sie vorab gerne darüber informieren.

    Die amtlichen Gebühren des Handelsregisteramtes sind in den von uns verrechneten Kosten nicht inbegriffen, da sie direkt durch das Handelsregisteramt den Unternehmen verrechnet werden. Die Höhe dieser Gebühren ist abhängig von der gewünschten Änderung selbst. In der Regel belaufen sich diese auf rund CHF 50 – 100.00 bei einfachen Änderungen sowie auf CHF 250 – 300.00 bei Änderungen von Statuten. Bei umfangreichen Änderungen können die Kosten auch höher ausfallen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf unseren Informationsseiten zu den jeweiligen Änderungsformen.

    Die notariellen Kosten für die Beurkundung sind in unserem Preis vollständig mit inbegriffen. Sollten Nachbeurkundungen notwendig sein, wird eine Übernahme der Kosten auf einer individuellen Basis geprüft.

    Fragen zum Prozess

    Hier finden Sie Antworten zu allen Fragen rund um die Abwicklung des Prozesses für die Durchführung einer Handelsregisteränderung. Klicken Sie zum Anzeigen der Antwort einfach auf eine Frage.

     

    Die Abwicklung einer Handelsregisteränderung ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Die Art der gewünschten Mutation, die Dauer bis alle notwendigen Unterschriften eingeholt sind sowie der Auslastung des Handelsregisteramtes spielen eine Rolle. In der Regel können einfache Aufträge ohne Beurkundung innerhalb von zwei Wochen ab Auftragsübergabe im Handelsregister eingetragen werden. Bei Aufträgen mit Beurkundung dauert die Abwicklung etwa drei Wochen.

    Um den aktuellen Stand Ihres Auftrags zu erfahren, bitten wir Sie höflichst, uns via crs@moneyhouse.ch zu kontaktieren. Gerne werden wir Ihnen ein Statusbericht zukommen lassen. Sollte es zu Verzögerungen kommen, werden wir Sie proaktiv darüber informieren.

    Wir führen auch die Beurkundung mit unserem Notar durch. Diese Dienstleistung ist im Auftrag ebenfalls mit inbegriffen.

    Die Gesellschafter oder Aktionäre werden für die Beurkundung mittels einer Vollmacht vertreten und müssen daher nicht persönlich vor unserem Notar erscheinen.

    Die von uns verwendete Vollmacht gilt nur für die Durchführung der notwendigen Beurkundungen (z.B. Statuten) und den damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Diese Tätigkeiten werden auf der Vollmacht genau erwähnt. Alle Handlungen, die für die Durchführung der Beurkundung nicht notwendig sind, werden von dieser Vollmacht nicht abgedeckt.

    Nein, aber die Vollmacht gilt nur für die Abwicklung des darauf aufgeführten Rechtsgeschäfts. So-bald dieses abgeschlossen ist, erlischt die Vollmacht automatisch.

    Fragen Dienstleistungen

    Sie haben eine Frage zu unseren Dienstleistungen? Klicken Sie zum Anzeigen der Antwort einfach auf eine Frage.

     

    Die Zustellung eines beglaubigten Handelsregisterauszugs kann während des Bestellprozesses mit ausgewählt werden. Alternativ können Sie die Bestellung auch über das Kommentarfeld im Formular aufgeben.

    Unser System übernimmt die Änderungen aus dem Handelsregister und aktualisiert die Angaben zu den Firmen und Personen automatisch. Dies erfolgt einen Tag nach der Publikation der Änderungen.

    In unserer Dienstleistung inbegriffen ist die Erstellung aller Unterlagen, die administrative Abwicklung der Änderungen mit dem Handelsregister sowie alle für die Durchführung der Änderungen notwendigen Beratungen. Sollte für die Durchführung der Änderungen eine öffentliche Beurkundung notwendig sein, so ist diese ebenfalls in unserem Service inbegriffen. Bei der Anmeldung der Liquidation ebenfalls inbegriffen ist die Publikation der drei Schuldenrufe.

    Nicht inbegriffen sind die amtlichen Gebühren des Handelsregisteramtes für die Eintragung und Publikation der Änderungen sowie alle weiteren Gebühren, die durch eine Drittpartei erhoben werden, wie beispielsweise die Kosten für die Beglaubigung der Unterschrift. Im Rahmen der Eröffnung einer Liquidation ist zudem die effektive Durchführung der Liquidation ebenfalls nicht inbegriffen. Diese wird durch die gewählte Liquidatorin respektive den gewählten Liquidator vorgenommen.

    Sie können jederzeit unser Formular zur unverbindlichen und kostenlosen Kalkulation der Gebühren verwenden. Bei komplexeren Anfragen oder einer schriftlichen Offerte können Sie die gewünschten Änderungen auf die E-Mail-Adresse crs@moneyhouse.ch senden. Gerne werden wir Ihnen nach Erhalt Ihrer Anfrage eine Offerte zukommen lassen.

    Wie können wir Ihnen helfen?

    Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen?
    Vereinbaren Sie direkt online einen kostenlosen Beratungstermin oder kontaktieren Sie uns:

    Telefon: +41 44 258 28 88 oder per E-Mail: crs@moneyhouse.ch
    Montag-Freitag: 8.30 - 11.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr