Das Wichtigste für Betroffene
Welche Rechte habe ich? Auch wenn Ihr Arbeitgeber sparen muss und die Arbeit knapp ist, sind Sie nicht rechtlos. Wir sagen Ihnen, was zulässig ist und was nicht.
Kann ich zu Kurzarbeit gezwungen werden? Nein. Sie sind dazu nicht verpflichtet.
Bekomme ich weniger Lohn? Ja. Der Lohn wird gekürzt. Die Arbeitslosenversicherung deckt aber 80% des Lohnausfalls. Beträgt Ihr Lohn beispielsweise 5000 Franken, so reduziert sich der Lohn auf 4000 Franken. Von Ihrem Lohnausfall - 1000 Franken - übernimmt die Arbeitslosenversicherung 80% - also 800 Franken. Sie erhalten demnach Ende Monat 4800 Franken.
Was ist mit der AHV? Die Kurzarbeit hat keinen Einfluss auf die AHV. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen weiterhin die vollen Beiträge.
Was ist mit Ferien? Auch hier bleibt alles gleich. Wenn Sie während der Kurzarbeit Ferien machen, erhalten Sie den vollen Lohn.
Wie lange kann Kurzarbeit gehen? Aktuell kann die Kurzarbeit maximal 18 Monate andauern.
Was ist mit Lehrlingen? Lehrlinge sind nicht vom Kurzarbeitsentschädigungs-Modus betroffen. Sie erhalten weiterhin den vollen Lehrlingslohn.
Reduziert sich der Ferienanspruch ebenfalls bei Kurzarbeit? Nein. Ihr Ferienanspruch bleibt voll bestehen.
Der Wirtschaft geht es schon wieder deutlich besser. Der Aufschwung kündigt sich an und Fachkräfte werden gesucht: Höchste Zeit, um mal wieder die Löhne zu vergleichen. Gehören Sie bereits zu den top Verdienern in Ihrem Beruf oder ist es an der Zeit, dass Sie...
» Richtig Feilschen Job-Barometer 2010 Die 100 grössten Job-Generatoren
Jobs
Mehr als 16000 Jobs warten auf Sie!
moneyhouse ist neu auch eine Jobbörse: Schreiben Sie Ihre Stelle auf moneyhouse aus oder finden Sie den passenden Job!