• Mike Shiva

    BS
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-270.1.017.341-2
    Branche: Anbieten von übrigen Dienstleistungen im Sozialwesen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Mike Shiva

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Anbieten von übrigen Dienstleistungen im Sozialwesen

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    Erbringung von Dienstleistungen im Bereich von Lebensberatung über verschiedene Plattformen. Vertrieb und Handel mit Produkten aller Art. Entwicklung und Vermarktung von Medienprodukten aller Art.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Mike Shiva

    SHAB 201127/2020 - 27.11.2020
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005033518, Handelsregister-Amt Basel-Stadt, (270)

    Mike Shiva, in Basel, CHE-107.689.271, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 32 vom 15.02.2019, Publ. 1004567633). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 152 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 201023/2020 - 23.10.2020
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000001856, Handelsregister-Amt Basel-Stadt

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 23.10.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt, Spiegelgasse 12, 4001 Basel Verfügung nach Art. 152 HRegV, Mike Shiva Mike Shiva CHE-107.689.271 Spalenberg 8

  • Basel Ausgangslage:
    1. Das Einzelunternehmen Mike Shiva ist infolge Todes des Inhabers erloschen.
    2. Mit Publikation vom 17.09.2020 sind die Erben des verstorbenen Inhabers aufgefordert worden, innert 30 Tagen die Löschung dieses Einzelunternehmens im Handelsregister anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.
    3. Die Frist ist unbenutzt abgelaufen. Verfügung:
      1. Das Einzelunternehmen Mike Shiva wird von Amtes wegen gelöscht.
      2. Es werden keine Gebühren erhoben.
      3. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 943 OR entfällt. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt Spiegelgasse 12
      4. Basel Rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist gestützt auf Art. 165 HRegV bei der Kontaktstelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 23.11.2020

      Kontaktstelle: Appellationsgericht Basel-Stadt als Verwaltungsgericht Bäumleingasse 1
    4. Basel

  • SHAB 200917/2020 - 17.09.2020
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH01-0000000388, Handelsregister-Amt Basel-Stadt

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach Art. 152 HRegV Publikationsdatum: SHAB 17.09.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt, Spiegelgasse 12, 4001 Basel Aufforderung nach Art. 152 HRegV, Mike Shiva Mike Shiva CHE-107.689.271 Spalenberg 8

  • Basel Rechtliche Hinweise: Bei der aufgeführten Rechtseinheit entspricht die Eintragung den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist bei der Kontaktstelle anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls nimmt das Handelsregister die Eintragung gemäss Art. 941 OR von Amtes wegen vor und spricht gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Das Einzelunternehmen Mike Shiva ist infolge Todes des gleichnamigen Inhabers erloschen. Ist der Inhaber eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben des verstorbenen Inhabers werden daher aufgefordert, bis Fristablauf die Löschung des besagten Einzelunternehmens anzumelden. Andernfalls wird vom unterzeichneten Handelsregisteramt die amtliche Löschung des besagten Einzelunternehmens im Handelsregister verfügt. Gegen säumige Anmeldepflichtige spricht das Handelsregisteramt gegebenenfalls Ordnungsbussen bis CHF 500 aus (Art. 943 OR). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 19.10.2020
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt, Spiegelgasse 12,
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