Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Kapital in CHF
-Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Computer & Ferien Camps AG in Liquidation
Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
03.04.1995
Löschung im Handelsregister
03.11.2016
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Zürich
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.3.005.956-7
UID/MWST
CHE-108.259.513
Branche
Erbringung von sonstigen Unterrichtsdienstleistungen
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Die Gesellschaft bezweckt die Durchführung und Vermittlung von Veranstaltungen und Projekten im Bereich von Weiterbildung und Tourismus, insbesondere im Kurs- und Freizeitbereich, sowie die Erbringung von Dienstleistungen und den Handel von und mit Waren, die in diesen Bereich fallen. Ferner kann sie Lizenzen und Franchising-Rechte vergeben, Vertretungen auf eigenen oder fremden Namen übernehmen, sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie Immobilien erwerben, verwalten und veräussern.
Revisionsstelle
Frühere Revisionsstelle (1)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
Refundus AG | Zürich | <2004 | 27.08.2009 |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Computer & Ferien Camps AG
- Computer & Ferien Camps
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Computer & Ferien Camps AG in Liquidation
Publikationsnummer: 3133895, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Computer & Ferien Camps AG, Hohlstrasse 190, 8004 Zürich
- Datum des Schlusses: 27.10.2016
Konkursamt Aussersihl-Zürich 8036 Zürich
Publikationsnummer: 3142401, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Computer & Ferien Camps AG in Liquidation, in Zürich, CHE-108.259.513, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 72 vom 14.04.2016, Publ. 2778051). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursrichters vom 27.10.2016 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: 3000241, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Computer & Ferien Camps AG, Hohlstrasse 190, 8004 Zürich
- Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage nach erfolgter Publikation
- Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage nach erfolgter Publikation
- Bemerkungen: Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Aussersihl-Zürich zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Einzelgericht für SchKG-Klagen am Bezirksgericht Zürich, Postfach, 8036 Zürich, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich beim Konkursamt Aussersihl-Zürich, Postfach, 8036 Zürich, einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung -der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprache, -der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Konkursamt Aussersihl-Zürich 8036 Zürich